Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
53.3 - Öffentliche Hygiene
Beschreibung
Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten
Bestimmte Krankheiten bzw. Krankheitserreger sind an das Gesundheitsamt zu melden. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Es bestehen Meldepflichten für Ärzte (§ 6 IfSG), Labore (§ 7 IfSG) sowie für bestimmte Gemeinschaftseinrichtungen (§ 34 IfSG). Im Falle eines akuten Infektionsgeschehens erfolgt die Information und Aufklärung der Erkrankten und Betroffenen. Um die Infektionskette zu unterbrechen, werden geeignete Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz getroffen.
Überwachung der Hygiene in medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen
Wir überwachen die Einhaltung der Anforderungen an die Hygiene in vielen Bereichen: Medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Arzt-, Zahnarzt und Heilpraktikerpraxen (§ 23 IfSG), sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Altenpflegeheime und sonstige Heime und Betreuungseinrichtungen (§ 36 IfSG). Auch sind wir für die Einhaltung der Hygiene in Tattoo- und Piercingstudios, bei Fußpflegern sowie in Kosmetikbetrieben (Infektionshygieneverordnung Hessen) zuständig.
Die Tätigkeit des Gesundheitsamtes umfasst auch die Beratung der Einrichtungen bei hygienischen Fragestellungen.
Trinkwasserhygiene und Bäderhygiene
Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist (§ 37 IfSG, § 4 TrinkwV).
Die Planung, Errichtung, Änderung, Instandhaltung und der Betrieb von Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen hat daher entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Betreiber von Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen werden zum Schutz der Verbraucher hinsichtlich der Erfüllung der ihnen nach der Trinkwasserverordnung obliegenden Pflichten überwacht.
Die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch keine Gesundheitsgefahr zu besorgen ist (§ 37 IfSG). Die Einhaltung dieser Anforderungen hat der Betreiber durch regelmäßige Badewasseruntersuchungen nachzuweisen. Sie unterliegen somit ebenfalls der Überwachung.
Badegewässer sind Gewässer wie Seen, Flüsse oder Küstenbereiche. Die Badegewässer werden in regelmäßigen Abständen überwacht. Hierbei muss vor Beginn der Saison die Dauer der Badesaison und ein Überwachungszeitplan mit den entsprechenden Beprobungen festgelegt und an das hessische Landesamt für Umwelt und Geologie übermittelt werden. Die Information der Öffentlichkeit über die aktuelle Badegewässerqualität erfolgt über die Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie in Wiesbaden.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon: 05681 775-5330
Kontaktperson
Herr Holger Pfetzing
Telefon Festnetz: 05681 775-5330
Frau Louisa-Charlotte Kiefer
E-Mail: louisa-charlotte.kiefer@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5334
Frau Susann Barwe
E-Mail: Susann.Barwe@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5336
Frau Anna-Lena Tenschert
E-Mail: anna-lena.tenschert@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5333
Herr Klaus Baritz
E-Mail: Klaus.Baritz@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5331
Herr Andre Kramer
Telefon Festnetz: 05681 775-5332
Herr Lukas Schlicht
E-Mail: lukas.schlicht@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5335
Gemeinde Guxhagen - Abteilung III Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
Linien:- Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
- Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 19
34299 Guxhagen
Öffnungszeiten
Mo. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr offene Sprechzeit
Mo. 13:30 Uhr – 15:30 Uhr offene Sprechzeit
Di. – Fr. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr Terminsprechzeit
Do 14.00 Uhr – 17.30 Uhr Terminsprechzeit
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung
Bankverbindung
Gemeindekasse Guxhagen
Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen
IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52
BIC: GENODEF1HRV
Bankinstitut: VR PartnerBank eG
Gemeinde Guxhagen
Empfänger: Gemeinde Guxhagen
IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52
BIC: HELADEF1MEG
Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder
Weitere Informationen
Montags offene Sprechstunde!!
Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
Wir bieten nur noch montags eine offene Sprechzeit, ohne vorherige Terminvereinbarung, an.
Wir sind für Sie da:
Mo. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr offene Sprechzeit
Mo. 13:30 Uhr – 15:30 Uhr offene Sprechzeit
Di. – Fr. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr Terminsprechzeit
Do. 14:00 Uhr – 17:30 Uhr Terminsprechzeit
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Bezahlmöglichkeiten: Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..))
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Erschließungsplan, Bauwesen, Baugebiet, Flächennutzungsplan, Bauen, Bauamt, Bebauungsplan, Bebauung