Bauvoranfrage stellen
Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zu Ihrem Bauvorhaben haben, können Sie diese vor dem Bauantrag mit einer Bauvoranfrage klären.
Beschreibung
Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklärt werden soll, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist.
Online-Dienst
Bauen: Bauportal Hessen
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises / Kreisfreien Stadt / Sonderstatusstadt.
Ansprechpartner
60.2 - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde
Beschreibung
Die allgemeine Aufgabenzuweisung für die Untere Bauaufsichtsbehörde enthält die Hessische Bauordnung (HBO).
Danach haben die Bauaufsichtsbehörden bei baulichen und sonstigen Anlagen für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen. In Wahrnehmung dieser Aufgaben haben sie die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde gehören insbesondere die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen, die Durchführung von Verfahren bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Die grundlegenden Regelungen für die Untere Denkmalschutzbehörde finden sich im Hessischen Denkmalschutzgesetz.
Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Um dies zu erreichen, haben die Denkmalschutzbehörden diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihnen nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Denkmalschutzbehörde gehört insbesondere die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz sowie die Beratung der Eigentümer von Kulturdenkmälern.
Hinweis zum Bauportal
Ab sofort können Bauvoranfragen, Bauanträge und Mitteilung baugenehmigungsfreigestellter Verfahren für Bauvorhaben im Schwalm-Eder-Kreis in digitaler Form über das Bauportal Hessen eingereicht werden. Das Ausfüllen von Antragsformularen ist dadurch nicht mehr notwendig, die erforderlichen Bauvorlagen werden als PDF-Dokumente hochgeladen und die gesamte Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Bauportal. Hierfür ist eine einmalige Registrierung der Entwurfsverfasser und der Bauherrschaft erforderlich.
Als Hilfestellung dient das Handbuch zum Bauportal Hessen. Technische Fragen, die das Bauportal Hessen betreffen, richten Sie bitte per E-Mail an support-digitalisierung@ekom21.de oder telefonisch unter 0641/9830-3744.
Die Sachbearbeiter der Unteren Bauaufsichtsbehörde stehen weiterhin bei fachlichen Fragen, die das Bauvorhaben betreffen, zur Verfügung.
Überschrift
Bauaufsichtsangelegenheiten Standardbau – Kommunale Zuständigkeiten
Frau Ute Becker-Eike
Zuständig für: Borken (Hessen), Gilserberg, Schwalmstadt:
05681/775-6025
Frau Aljona Kistner
Zuständig für: Felsberg, Malsfeld
05681/775-6035
Frau Tanja Marx
Zuständig für: Guxhagen, Körle
05681/775-6020
Überschrift
Herr Christoph Riedemann
Zuständig für: Jesberg, Knüllwald, Neuental, Spangenberg, Wabern
05681/775-6032
Herr Dieter Rininsland
Zuständig für: Homberg (Efze), Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn
05681/775-6023
Frau Christa Thein
Zuständig für: Bad Zwesten, Edermünde, Fritzlar, Gudensberg, Niedenstein
05681/775-6038
Überschrift
Herr Bernd Wenderoth
Zuständig für: Frielendorf, Melsungen, Morschen, Willingshausen
05681/775-6024
Bauaufsichtsangelegenheiten Sonderbau
Frau Martina Hellmuth
Zuständig für: Homberg (Efze), Körle, Melsungen, Morschen, Spangenberg
05681/775-6027
Frau Stephanie Jacob-Clobes
05681/775-6026
Frau Ina Reich-Ritter
05681/775-6029
Überschrift
Denkmalschutzangelegenheiten – Kommunale Zuständigkeiten
Frau Anika Dreimanis
Zuständig für: Bad Zwesten, Borken (Hessen), Frielendorf, Gilserberg, Jesberg, Neuental, Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwalmstadt, Schwarzenborn, Willingshausen
05681/775-6034
Frau Ute Heppe
Zuständig für: Edermünde, Felsberg, Fritzlar, Gudensberg, Guxhagen, Homberg (Efze), Knüllwald, Körle, Malsfeld, Melsungen, Morschen, Niedenstein, Spangenberg, Wabern
05681/775-6028
Adresse
Hausanschrift
Hans-Scholl-Straße 3
34576 Homberg (Efze)
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Stephanie Jacob-Clobes
E-Mail: Stephanie.Jacob-clobes@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6026
Frau Martina Hellmuth
E-Mail: martina.hellmuth@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6027
Frau Ina Reich-Ritter
E-Mail: ina.reich-ritter@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6029
Frau Ute Becker-Eike
E-Mail: Ute.Becker-Eike@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6025
Frau Aljona Kistner
E-Mail: aljona.kistner@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6035
Frau Tanja Marx
E-Mail: tanja.marx@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6020
Herr Dieter Rininsland
E-Mail: Dieter.Rininsland@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6023
Frau Christa Thein
E-Mail: christa.thein@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6038
Herr Bernd Wenderoth
E-Mail: Bernd.Wenderoth@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6024
Herr Christoph Riedemann
E-Mail: christoph.riedemann@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6032
Frau Ute Heppe
E-Mail: Ute.Heppe@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6028
Voraussetzungen
- Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare sind vollständig digital im Bauportal oder analog eingereicht.
- Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
- Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein
- Die Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Anfrage und die Unterlagen
- Wenn alle Unterlagen vorliegen und keine Rechtshindernisse bestehen, wird ein Bauvorbescheid erteilt.
Fristen
Die Bauverwaltung ist für den Zeitraum gebunden, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen.
Geltungsdauer: 3 Jahre (Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.)
Bearbeitungsdauer
Wenn Ihr Bauvorhaben dem vereinfachten Genehmigungsverfahren unterliegt, ist auch hierfür die entsprechende Bearbeitungsdauer gültig: 3 Monate mit der Option der Verlängerung um bis zu 2 Monate.
Der Bauvorbescheid gilt als erteilt, wenn innerhalb dieser Frist nicht entschieden wurde.
Kosten
- Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage und kann bis zu 40 Prozent der Bauaufsichtsgebühr mindestens 100 € betragen.
- Die Gebühr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird.
- Die Gebühr wird zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.
Weitere Informationen
- Baugenehmigung (Bauantrag)(Verwaltungsportal Hessen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 20.02.2026
Stichwörter
Baugenehmigungsverfahren, Bauverwaltung, Bauvoranfrage, Hausbau, Gebäude, Wohnungsbau, Baubeginn, Errichtung, Hessische Bauordnung, Baurecht, Bauantrag, Bauen