Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvoranfrage stellen

    Beschreibung

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung eine verbindliche Entscheidung zu Einzelfragen beantragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind und ob das beabsichtigte Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt.

    Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklärt werden soll, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Vorbescheid gilt 3 Jahre und bindet die Bauverwaltung für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises / Kreisfreien Stadt / Sonderstatusstadt.

    Hinweise für Hohenahr: Spezielle Hinweise für Gemeinde Hohenahr

    Für die Gemeinde Hohenahr ist die Bauaufsichtsbehörde des Lahn-Dill-Kreis zuständig.

    Kontakt: 

    Lahn-Dill-Kreis, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar

    Telefon: 06441 407-0, E-mail: info@lahn-dill-kreis.de, Web: www.lahn-dill-kreis.de

    Für die Gemeinde Hohenahr ist die Bauaufsichtsbehörde des Lahn-Dill-Kreis zuständig.

    Kontakt: 

    Lahn-Dill-Kreis, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar

    Telefon: 06441 407-0, E-mail: info@lahn-dill-kreis.de, Web: www.lahn-dill-kreis.de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hohenahr - Bauamt

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 6

    35644 Hohenahr

    Postanschrift

    Postfach 1153

    35642 Hohenahr

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 13:30 - 16:30 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Das Bauamt ist zu den genannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, eine bestimmte Ansprechpartnerin bzw. einen bestimmten Ansprechpartner im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachdienst 60

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Hohenahr - Bauamt - Tiefbau/Straßen, Wege und Plätze

    Beschreibung

    Fachdienst 60

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 6

    Postfach

    35644 Hohenahr

    Postanschrift

    Postfach 1153

    35642 Hohenahr

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 13:30 - 16:30 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Das Bauamt ist zu den genannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, eine*n bestimmte*n Ansprechpartner*in im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Olaf Treude
      Postanschrift

      Rathausplatz 6

      35644 Hohenahr

      Postanschrift

      Postfach 1153

      35642 Hohenahr

      Telefon Festnetz: 06446 9230-27

      E-Mail: o.treude@hohenahr.de

      Fax: 06446 9230-927

    • Frau Karin Rücker
      Postanschrift

      Postfach 1153

      35642 Hohenahr

      Postanschrift

      Rathausplatz 6

      35644 Hohenahr

      Fax: 06446 9230-935

      E-Mail: k.ruecker@hohenahr.de

      Telefon Festnetz: 06446 9230-35

    • Frau Claudia Holzapfel
      Postanschrift

      Rathausplatz 6

      35644 Hohenahr

      Postanschrift

      Postfach 1153

      35642 Hohenahr

      E-Mail: c.holzapfel@hohenahr.de

      Telefon Festnetz: 06446 9230-24

      Fax: 06446 9230-924

    Weitere Informationen

    Gewässer; Kanäle; Miet-, Pacht- und Wohnungswesen; Neubau und Unterhaltung von Straßen, Wegen, Plätzen, Straßenbeleuchtung; Unterhaltung und Überwachung von Spielplätzen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Hohenahr - Bauamt - Hochbau und Liegenschaften

    Beschreibung

    Fachdienst 60

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 6

    Postfach

    35644 Hohenahr

    Postanschrift

    Postfach 1153

    35642 Hohenahr

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 13:30 - 16:30 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Das Bauamt ist zu den genannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, eine*n bestimmte*n Ansprechpartner*in im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Olaf Treude
      Postanschrift

      Rathausplatz 6

      35644 Hohenahr

      Postanschrift

      Postfach 1153

      35642 Hohenahr

      Telefon Festnetz: 06446 9230-27

      Fax: 06446 9230-927

      E-Mail: o.treude@hohenahr.de

    • Herr Tobias Jung
      Postanschrift

      Rathausplatz 6

      35644 Hohenahr

      Postanschrift

      Postfach 1153

      35642 Hohenahr

      Fax: 06446 9230-936

      E-Mail: t.jung@hohenahr.de

      Telefon Festnetz: 06446 9230-36

    • Frau Lisa-Christin Elbert
      Postanschrift

      Rathausplatz 6

      35644 Hohenahr

      Postanschrift

      Postfach 1153

      35642 Hohenahr

      E-Mail: l.elbert@hohenahr.de

      Fax: 06446 9230-928

      Telefon Festnetz: 06446 9230-28

    Weitere Informationen

    Gebäudemanagement; Grundstücksan- und verkäufe; Hausnummernzuteilung; Hochbau; Planung; Verwaltung gemeindlicher Gemeinschaftseinrichtungen

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Lahn-Dill-Kreis - 23.2 Bautechnik

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51

    35576 Wetzlar

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
    • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51

    Postfach 1940

    35529 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr

    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr

    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Einer Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen digital im Bauportal oder analog beizufügen, die für die Beantwortung der jeweiligen Fragen erforderlich sind. Die Einzelheiten der vorgelegten Bauvorlagen regelt der Bauvorlagenerlass.

    Sowohl der Vordruck als auch der Bauvorlagenerlass sind auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen eingestellt.

    In der Regel sollten ein Liegenschaftsplan oder Auszug aus der Flurkarte sowie die Beschreibung des Vorhabens beigefügt sein.

    Die genauen Unterlagen sind abhängig von der konkreten Bauvoranfrage.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
    Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
    Wenn alle Unterlagen vorliegen und keine Rechtshindernisse vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde einen Bauvorbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    Sofern das Bauvorhaben § 65 HBO unterfällt gelten auch die Fristen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens für den Bauvorbescheid:
    3 Monate mit der Option der Verlängerung um bis zu 2 Monate
    Der Bauvorbescheid gilt als erteilt, wenn innerhalb dieser Frist nicht entschieden wurde.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage und kann bis zu 40 Prozent der Bauaufsichtsgebühr mindestens 100 € betragen. Die Gebühr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird. Die Gebühr wird zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht am 12.09.2023

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gebäude, Bauantrag, Bauvoranfrage, Baurecht, Bauen, Hessische Bauordnung, Errichtung, Wohnungsbau, Baugenehmigung, Bauverwaltung, Baubeginn, Hausbau, Baugenehmigungsverfahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)