Bauvoranfrage stellen
Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung eine verbindliche Entscheidung zu Einzelfragen beantragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind und ob das beabsichtigte Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt.
Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklärt werden soll, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt 3 Jahre und bindet die Bauverwaltung für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
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zuständige Stelle
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises / Kreisfreien Stadt / Sonderstatusstadt.
Hinweise für Hohenahr: Spezielle Hinweise für Gemeinde Hohenahr
Für die Gemeinde Hohenahr ist die Bauaufsichtsbehörde des Lahn-Dill-Kreis zuständig.
Kontakt:
Lahn-Dill-Kreis, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar
Telefon: 06441 407-0, E-mail: info@lahn-dill-kreis.de, Web: www.lahn-dill-kreis.de
Für die Gemeinde Hohenahr ist die Bauaufsichtsbehörde des Lahn-Dill-Kreis zuständig.
Kontakt:
Lahn-Dill-Kreis, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar
Telefon: 06441 407-0, E-mail: info@lahn-dill-kreis.de, Web: www.lahn-dill-kreis.de
Ansprechpartner
Gemeinde Hohenahr - Bauamt
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 6
35644 Hohenahr
Postanschrift
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Das Bauamt ist zu den genannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, eine bestimmte Ansprechpartnerin bzw. einen bestimmten Ansprechpartner im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.
Kontakt
Telefon: 06446 9230-24
Telefon: 06446 9230-27
Telefon: 06446 9230-28
Telefon: 06446 9230-35
Telefon: 06446 9230-36
Telefax: 06446 9230-924
Telefax: 06446 9230-928
Telefax: 06446 9230-935
Telefax: 06446 9230-936
Telefax: 06446 9230927
E-Mail: c.holzapfel@hohenahr.de
E-Mail: g.jakob@hohenahr.de
E-Mail: k.ruecker@hohenahr.de
E-Mail: o.treude@hohenahr.de
E-Mail: t.jung@hohenahr.de
Kontaktperson
Herr Olaf Treude
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Hausanschrift
E-Mail: o.treude@hohenahr.de
Fax: 06446 9230-927
Telefon Festnetz: 06446 9230-27
Herr Tobias Jung
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35642 Hohenahr
Hausanschrift
Fax: 06446 9230-936
Telefon Festnetz: 06446 9230-36
E-Mail: t.jung@hohenahr.de
Frau Claudia Holzapfel
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Postfach 1153
35642 Hohenahr
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Fax: 06446 9230-924
E-Mail: c.holzapfel@hohenahr.de
Frau Karin Rücker
Hausanschrift
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Postfach 1153
35642 Hohenahr
E-Mail: k.ruecker@hohenahr.de
Telefon Festnetz: 06446 9230-35
Fax: 06446 9230-935
Frau Lisa-Christin Elbert
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35642 Hohenahr
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Telefon Festnetz: 06446 9230-28
E-Mail: l.elbert@hohenahr.de
Fax: 06446 9230-928
Weitere Informationen
Fachdienst 60
Gemeinde Hohenahr - Bauamt - Tiefbau/Straßen, Wege und Plätze
Beschreibung
Fachdienst 60
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35644 Hohenahr
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35642 Hohenahr
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Dienstag 13:30 - 16:30 Uhr
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Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
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E-Mail: k.ruecker@hohenahr.de
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Herr Olaf Treude
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Frau Claudia Holzapfel
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Fax: 06446 9230-924
Weitere Informationen
Gewässer; Kanäle; Miet-, Pacht- und Wohnungswesen; Neubau und Unterhaltung von Straßen, Wegen, Plätzen, Straßenbeleuchtung; Unterhaltung und Überwachung von Spielplätzen
Gemeinde Hohenahr - Bauamt - Hochbau und Liegenschaften
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Fachdienst 60
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35644 Hohenahr
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Frau Lisa-Christin Elbert
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Postfach 1153
35642 Hohenahr
E-Mail: l.elbert@hohenahr.de
Fax: 06446 9230-928
Telefon Festnetz: 06446 9230-28
Weitere Informationen
Gebäudemanagement; Grundstücksan- und verkäufe; Hausnummernzuteilung; Hochbau; Planung; Verwaltung gemeindlicher Gemeinschaftseinrichtungen
Lahn-Dill-Kreis - 23.2 Bautechnik
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Freibad
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
- Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Karl-Kellner-Ring 51
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Einer Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen digital im Bauportal oder analog beizufügen, die für die Beantwortung der jeweiligen Fragen erforderlich sind. Die Einzelheiten der vorgelegten Bauvorlagen regelt der Bauvorlagenerlass.
Sowohl der Vordruck als auch der Bauvorlagenerlass sind auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen eingestellt.
In der Regel sollten ein Liegenschaftsplan oder Auszug aus der Flurkarte sowie die Beschreibung des Vorhabens beigefügt sein.
Die genauen Unterlagen sind abhängig von der konkreten Bauvoranfrage.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
Wenn alle Unterlagen vorliegen und keine Rechtshindernisse vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde einen Bauvorbescheid.
Bearbeitungsdauer
Sofern das Bauvorhaben § 65 HBO unterfällt gelten auch die Fristen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens für den Bauvorbescheid:
3 Monate mit der Option der Verlängerung um bis zu 2 Monate
Der Bauvorbescheid gilt als erteilt, wenn innerhalb dieser Frist nicht entschieden wurde.
Kosten
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage und kann bis zu 40 Prozent der Bauaufsichtsgebühr mindestens 100 € betragen. Die Gebühr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird. Die Gebühr wird zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.
Weitere Informationen
- Baugenehmigung (Bauantrag)(Verwaltungsportal Hessen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht am 12.09.2023
Stichwörter
Gebäude, Bauantrag, Bauvoranfrage, Baurecht, Bauen, Hessische Bauordnung, Errichtung, Wohnungsbau, Baugenehmigung, Bauverwaltung, Baubeginn, Hausbau, Baugenehmigungsverfahren