• Seligenstadt (Landkreis Offenbach, Hessen)
Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

Bauvoranfrage stellen

Beschreibung

Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung eine verbindliche Entscheidung zu Einzelfragen beantragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind und ob das beabsichtigte Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt.

Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklärt werden soll, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Der Vorbescheid gilt 3 Jahre und bindet die Bauverwaltung für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

Online-Dienste

Bauvoranfrage stellen

ID: L100001_387297859

Beschreibung

Im Rahmen des digitalen Bauantragsverfahrens kann eine Bauvoranfrage gestellt werden.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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Version

Technisch erstellt am 22.03.2023

Technisch geändert am 07.01.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019

Erteilung der Teilnahmevollmacht - Bauantragsverfahren und Bauleiter

ID: L100001_387297857

Beschreibung

Um am digitalen Baugenehmigungsverfahren im Kreis Offenbach teilzunehmen, wird eine Teilnahmevollmacht benötigt.

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Version

Technisch erstellt am 22.03.2023

Technisch geändert am 07.01.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019

zuständige Stelle

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises / Kreisfreien Stadt / Sonderstatusstadt.

Ansprechpartner

Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben

Adresse

Hausanschrift

Werner-Hilpert-Straße 1

63128 Dietzenbach

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon: 06074 8180-4344

Telefax: 06074 8180-4930

E-Mail: bauaufsicht@kreis-offenbach.de

Kontaktperson

Version

Technisch geändert am 06.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben

Adresse

Hausanschrift

Werner-Hilpert-Straße 1

63128 Dietzenbach

Kontakt

Telefon: 06074 8180-4344

Telefax: 06074 8180-4932

E-Mail: Besondere_Bauvorhaben@kreis-offenbach.de

Kontaktperson

Internet

Version

Technisch geändert am 08.01.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Einer Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen digital im Bauportal oder analog beizufügen, die für die Beantwortung der jeweiligen Fragen erforderlich sind. Die Einzelheiten der vorgelegten Bauvorlagen regelt der Bauvorlagenerlass.

Sowohl der Vordruck als auch der Bauvorlagenerlass sind auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen eingestellt.

In der Regel sollten ein Liegenschaftsplan oder Auszug aus der Flurkarte sowie die Beschreibung des Vorhabens beigefügt sein.

Die genauen Unterlagen sind abhängig von der konkreten Bauvoranfrage.

Formulare

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Verfahrensablauf

Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
Wenn alle Unterlagen vorliegen und keine Rechtshindernisse vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde einen Bauvorbescheid.

Bearbeitungsdauer

Sofern das Bauvorhaben § 65 HBO unterfällt gelten auch die Fristen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens für den Bauvorbescheid:
3 Monate mit der Option der Verlängerung um bis zu 2 Monate
Der Bauvorbescheid gilt als erteilt, wenn innerhalb dieser Frist nicht entschieden wurde.

Kosten

Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage und kann bis zu 40 Prozent der Bauaufsichtsgebühr mindestens 100 € betragen. Die Gebühr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird. Die Gebühr wird zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht am 12.09.2023

Version

Technisch erstellt am 21.10.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Baubeginn, Gebäude, Baugenehmigung, Hausbau, Hessische Bauordnung, Wohnungsbau, Baugenehmigungsverfahren, Errichtung, Bauen, Bauvoranfrage, Bauverwaltung, Baurecht, Bauantrag

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019