Bauvoranfrage stellen
Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zu Ihrem Bauvorhaben haben, können Sie diese vor dem Bauantrag mit einer Bauvoranfrage klären.
Beschreibung
Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklärt werden soll, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises / Kreisfreien Stadt / Sonderstatusstadt.
Ansprechpartner
Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Aktas (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Dudenhofen, Nieder-Roden
Hausanschrift
E-Mail: e.aktas@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4380
Frau Avci (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchschlag, Offenthal, Sprendlingen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4388
E-Mail: s.avci@kreis-offenbach.de
Frau Bals (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Götzenhain, Sprendlingen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4360
E-Mail: e.bals@kreis-offenbach.de
Frau Demirdöven (Technik)
Frau Duman-Diker (Technik)
Herr Haustein (Technik)
Frau Menzel (Technik)
Herr Neun (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Kreiseigene Schulen, Flüchtlingsheime, Großveranstaltungen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4329
E-Mail: a.neun@kreis-offenbach.de
Fax: 06074 8180-94329
Herr Odabas (Technik)
Frau Pieroth (Technik)
Frau Reusch (Technik)
Zuständig für
- Sonstiges: Dreieichenhain, Sprendlingen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4420
E-Mail: a.reusch@kreis-offenbach.de
Frau Schäffer (Technik)
Herr Schulte (Bereichsleitung)
Zuständig für
- Sonstiges: Bereichsleitung 63.1
Hausanschrift
E-Mail: t.schulte@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4354
Frau Rauch (Technik)
Frau Treber (Technik)
Frau Yancar (Technik)
Frau Laege
Frau Lode
Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06074 8180-4344
Fax: 06074 8180-4932
Kontaktperson
Frau Bender
Frau Hübner
Frau Weber
Frau Hünert
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bauvorlagen (digital im Bauportal oder analog), die für die Beantwortung der jeweiligen Fragen erforderlich sind
- In der Regel ein Liegenschaftsplan oder Auszug aus der Flurkarte
- Beschreibung des Vorhabens
- Die genauen Unterlagen sind abhängig von der konkreten Bauvoranfrage
- Bauvorschriften - Bauvorlagen, Bauvorlagenerlass und Vordrucke(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum)
Voraussetzungen
- Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare sind vollständig digital im Bauportal oder analog eingereicht.
- Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
- Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein
- Die Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Anfrage und die Unterlagen
- Wenn alle Unterlagen vorliegen und keine Rechtshindernisse bestehen, wird ein Bauvorbescheid erteilt.
Fristen
Die Bauverwaltung ist für den Zeitraum gebunden, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen.
Geltungsdauer: 3 Jahre (Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.)
Bearbeitungsdauer
Wenn Ihr Bauvorhaben dem vereinfachten Genehmigungsverfahren unterliegt, ist auch hierfür die entsprechende Bearbeitungsdauer gültig: 3 Monate mit der Option der Verlängerung um bis zu 2 Monate.
Der Bauvorbescheid gilt als erteilt, wenn innerhalb dieser Frist nicht entschieden wurde.
Kosten
- Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage und kann bis zu 40 Prozent der Bauaufsichtsgebühr mindestens 100 € betragen.
- Die Gebühr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird.
- Die Gebühr wird zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.
Weitere Informationen
- Baugenehmigung (Bauantrag)(Verwaltungsportal Hessen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 05.02.2026
Stichwörter
Baubeginn, Wohnungsbau, Baugenehmigungsverfahren, Bauen, Bauvoranfrage, Bauantrag, Baurecht, Errichtung, Bauverwaltung, Hessische Bauordnung, Hausbau