Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Online-Dienste

    Baumfällgenehmigung

    ID: L100001_375028034

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    Technisch erstellt am 22.09.2021

    Technisch geändert am 29.10.2024

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Technisch erstellt am 07.07.2021

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    Baumfällgenehmigung

    ID: L100001_378434964

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    Technisch erstellt am 02.04.2022

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    Zuständigkeit

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    OrtAnsprechpersonAllendorf
    Peter KäuflerBad ArolsenThea SchmidtmannBad WildungenThea SchmidtmannBattenberg (Eder)Peter KäuflerBromskirchenPeter Käufler
    BurgwaldPeter KäuflerDiemelsee Nicole KleinschnittgerDiemelstadtJessika Sachse
    EdertalThea SchmidtmannFrankenauPeter KäuflerFrankenberg (Eder)Peter KäuflerGemünden (Wohra)Peter Käufler
    Haina (Kloster)Peter KäuflerHatzfeld (Eder)Peter KäuflerKorbachThea SchmidtmannLichtenfelsNicole KleinschnittgerRosentahlPeter KäuflerTwistetalJessika Sachse
    VöhlNicole KleinschnittgerVolkmarsenThea SchmidtmannWaldeckThea SchmidtmannWillingen (Upland)Ulrich Kessler
    OrtAnsprechpersonAllendorfPeter KäuflerBad ArolsenThea SchmidtmannBad WildungenThea SchmidtmannBattenberg (Eder)Peter KäuflerBromskirchenUlrich KesslerBurgwaldPeter KäuflerDiemelsee Ilka DeutschendorfDiemelstadtJessika Sachse
    EdertalThea SchmidtmannFrankenauPeter KäuflerFrankenberg (Eder)Peter KäuflerGemünden (Wohra)Peter KäuflerHaina (Kloster)Peter KäuflerHatzfeld (Eder)Peter KäuflerKorbachThea SchmidtmannLichtenfelsIlka DeutschendorfRosenthalPeter KäuflerTwistetalJessika Sachse VöhlIlka DeutschendorfVolkmarsenThea SchmidtmannWaldeckThea SchmidtmannWillingen (Upland)Ulrich Kessler

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Umwelt und Klimaschutz

    Adresse

    Besucheranschrift

    Jahnstraße 4

    Postfach

    35066 Frankenberg (Eder)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Auf Lülingskreuz 60

    Postfach

    34497 Korbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Südring 2

    Postfach

    34497 Korbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 25

    34549 Edertal

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bus
      Linien:
      • Bus: Linie 510

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr 
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Artenschutz, Baum, Bäume, Fällen, Landschaftsbestandteil, Ausnahmegenehmigung, Schnitt, Naturschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019