Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
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Zuständigkeit
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Ort
Ansprechperson
Allendorf
Peter Käufler
Bad Arolsen
Thea Schmidtmann
Bad Wildungen
Thea Schmidtmann
Battenberg (Eder)
Peter Käufler
Bromskirchen
Ulrich Kessler
Burgwald
Peter Käufler
Diemelsee
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Diemelstadt
Jessika Sachse
Edertal
Thea Schmidtmann
Frankenau
Peter Käufler
Frankenberg (Eder)
Peter Käufler
Gemünden (Wohra)
Peter Käufler
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Peter Käufler
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Waldeck
Thea Schmidtmann
Willingen (Upland)
Ulrich Kessler
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Umwelt und Klimaschutz
Adresse
Postanschrift
Auf Lülingskreuz 60
34497 Korbach
Kontakt
Telefon: 05631 954-5369
E-Mail: klimaschutz@lkwafkb.de
E-Mail: naturschutz@lkwafkb.de
E-Mail: wasser-bodenschutz@lkwafkb.de
Kontaktperson
Ulrich Kessler
Postanschrift
Otto-Stoelcker-Straße 21c
35066 Frankenberg (Eder)
Telefon Festnetz: 05631 954-1681
E-Mail: ulrich.kessler@lkwafkb.de
Peter Käufler
Postanschrift
Otto-Stoelcker-Straße 21c
35066 Frankenberg (Eder)
Telefon Festnetz: 05631 954-1680
E-Mail: peter.kaeufler@lkwafkb.de
Jessika Sachse
Postanschrift
Auf Lülingskreuz 60
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-5005
E-Mail: jessika.sachse@lkwafkb.de
Thea Schmidtmann
Postanschrift
Auf Lülingskreuz 60
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-1445
E-Mail: thea.schmidtmann@lkwafkb.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Artenschutz, Schnitt, Baum, Naturschutz, Landschaftsbestandteil, Fällen, Ausnahmegenehmigung, Bäume