Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung
    99090023276000

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Online-Dienst

    Baumfällgenehmigung

    ID: L100001_420017056

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    Version

    Technisch erstellt am 05.03.2025
    Technisch geändert am 05.03.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    OrtAnsprechpersonAllendorf
    Peter KäuflerBad ArolsenThea SchmidtmannBad WildungenThea SchmidtmannBattenberg (Eder)Peter KäuflerBromskirchenPeter Käufler
    BurgwaldPeter KäuflerDiemelsee Nicole KleinschnittgerDiemelstadtJessika Sachse
    EdertalThea SchmidtmannFrankenauPeter KäuflerFrankenberg (Eder)Peter KäuflerGemünden (Wohra)Peter Käufler
    Haina (Kloster)Peter KäuflerHatzfeld (Eder)Peter KäuflerKorbachThea SchmidtmannLichtenfelsNicole KleinschnittgerRosentahlPeter KäuflerTwistetalJessika Sachse
    VöhlNicole KleinschnittgerVolkmarsenThea SchmidtmannWaldeckThea SchmidtmannWillingen (Upland)Ulrich Kessler

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Umwelt und Klimaschutz

    Adresse

    Besucheranschrift

    Jahnstraße 4
    35066 Frankenberg (Eder)

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Auf Lülingskreuz 60
    34497 Korbach

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    Aufzug vorhanden
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    Lieferanschrift

    Südring 2
    34497 Korbach

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008
    Technisch geändert am 01.10.2025

    Stichwörter

    Naturschutz, Artenschutz, Baum, Bäume, Fällen, Schnitt, Landschaftsbestandteil, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019