Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Online-Dienst
Baumfällung
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Zuständigkeit
Hinweise für Rotenburg a. d. Fulda: Spezielle Hinweise für Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Bitte wenden Sie sich an die Naturschutzbehörde des Landkreises:
Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Fachdienst Ländlicher Raum
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld
Telefon: 06621 87 - 0
Bitte wenden Sie sich an die Naturschutzbehörde des Landkreises:
Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Fachdienst Ländlicher Raum
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld
Telefon: 06621 87 - 0
Ansprechpartner
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Fachdienst Städtischer Bauhof
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: bauhof@rotenburg.de
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Fachdienst Gemeinsames Baumanagement
Beschreibung
Standort Rathaus: Aufgabenbereich "Bauordnung und Stadtplanung"
Standort Stadtwerke: Aufgabenbereich "Hochbau und Gebäudemanagement"
Adresse
Postanschrift
Baumbacher Straße 20
Postfach
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
Postfach
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung/Stadtwerke bzw. nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: bauverwaltung@rotenburg.de
Kontaktperson
Frau Marianne Klassen
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Fax: +49 6623 933-163
E-Mail: marianne.klassen@rotenburg.de
Telefon Festnetz: +49 6623 933-330
Herr Christian Offer
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
E-Mail: christian.offer@rotenburg.de
Fax: +49 6623 933-163
Telefon Festnetz: +49 6623 933-300
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung, Naturschutz, Artenschutz, Bäume, Landschaftsbestandteil, Schnitt, Fällen, Baum