Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Online-Dienst

    Baumfällung

    ID: L100001_395536402

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    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2023

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Hinweise für Rotenburg a. d. Fulda: Spezielle Hinweise für Stadt Rotenburg a. d. Fulda

    Bitte wenden Sie sich an die Naturschutzbehörde des Landkreises:

    Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg

    Fachdienst Ländlicher Raum

    Friedloser Straße 12

    36251 Bad Hersfeld

    Telefon: 06621 87 - 0

    Bitte wenden Sie sich an die Naturschutzbehörde des Landkreises:

    Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg

    Fachdienst Ländlicher Raum

    Hubertusweg 19

    36251 Bad Hersfeld

    Telefon: 06621 87 - 0

    Ansprechpartner

    Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Fachdienst Städtischer Bauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Enge Gasse 3

    36199 Rotenburg a. d. Fulda

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 13.06.2020 (von: Webservice, Rotenburg a. d. Fulda)

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: Webservice, Rotenburg a. d. Fulda)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Fachdienst Gemeinsames Baumanagement

    Beschreibung

    Standort Rathaus: Aufgabenbereich "Bauordnung und Stadtplanung"

    Standort Stadtwerke: Aufgabenbereich "Hochbau und Gebäudemanagement"

    Adresse

    Postanschrift

    Baumbacher Straße 20

    36199 Rotenburg a. d. Fulda

    Postanschrift

    Marktplatz 14 - 15

    36199 Rotenburg a. d. Fulda

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Verwaltung/Stadtwerke bzw. nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.06.2020 (von: Webservice, Rotenburg a. d. Fulda)

    Technisch geändert am 29.11.2024 (von: Webservice, Rotenburg a. d. Fulda)

    Sprachversion

    Deutsch

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    Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Abt. 3 - Bauen & Liegenschaften

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    Baumbacher Straße 20

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    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Verwaltung/Stadtwerke bzw. nach Vereinbarung.

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    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Artenschutz, Baum, Bäume, Fällen, Landschaftsbestandteil, Ausnahmegenehmigung, Schnitt, Naturschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

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