Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Maintal: Baumfällgenehmigung - Regional

    In Maintal sind durch durch Satzung geschützt:

    • alle Bäume (egal ob Laubbäume oder Nadelbäume), mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden. Befindet sich der Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz ausschlaggebend. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Einzelstammumfänge maßgebend.
    • Laubgehölzbestände ab einer Höhe von 2 m, einer Ausdehnung in der Länge von 10 m und in der Breite von mindestens 2 m,
    • mit Pflanzen begrünte Wände oder Dächer ab einer bewachsenen Fläche von 100 m²,
    • Schilfbestände und andere natürliche oder naturnahe Vegetation an stehenden oder fließenden Gewässern ab einer Ausdehnung in der Länge von 10 m.
        

    Eine Beseitigung dieser geschützten Grünbestände im Geltungsbereich dieser Satzung, aber auch ein Eingriff, der zu einem erheblichen Verlust an Blatt- oder Wurzelmasse führt (Kappungen bzw. Abgrabungen) und so die Assimilationsfähigkeit oder Standfestigkeit stark beeinträchtigt, bedarf der Genehmigung durch den Magistrat. Die Genehmigung ist beim Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt schriftlich mit Begründung und unter Angabe von Art, Lage, Stammumfang bzw. Flächengröße zu beantragen. Diesem Antrag ist ein Lageplan beizufügen, in den der auf dem Grundstück vorhandene Grünbestand nach Art, Stammumfang, Kronendurchmesser und Höhe, unter besonderer Kennzeichnung des zu beseitigenden Grünbestandes, zeichnerisch dargestellt ist. Der Antrag kann formlos erfolgen, besser ist es jedoch, das Antragsformular der Stadt Maintal zu verwenden.

    In Maintal sind durch durch Satzung geschützt:

    • alle Bäume (egal ob Laubbäume oder Nadelbäume), mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden. Befindet sich der Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz ausschlaggebend. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Einzelstammumfänge maßgebend.
    • Laubgehölzbestände ab einer Höhe von 2 m, einer Ausdehnung in der Länge von 10 m und in der Breite von mindestens 2 m,
    • mit Pflanzen begrünte Wände oder Dächer ab einer bewachsenen Fläche von 100 m²,
    • Schilfbestände und andere natürliche oder naturnahe Vegetation an stehenden oder fließenden Gewässern ab einer Ausdehnung in der Länge von 10 m.

    Eine Beseitigung dieser geschützten Grünbestände im Geltungsbereich dieser Satzung, aber auch ein Eingriff, der zu einem erheblichen Verlust an Blatt- oder Wurzelmasse führt (Kappungen bzw. Abgrabungen) und so die Assimilationsfähigkeit oder Standfestigkeit stark beeinträchtigt, bedarf der Genehmigung durch den Magistrat. Die Genehmigung ist beim Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt schriftlich mit Begründung und unter Angabe von Art, Lage, Stammumfang bzw. Flächengröße zu beantragen. Diesem Antrag ist ein Lageplan beizufügen, in den der auf dem Grundstück vorhandene Grünbestand nach Art, Stammumfang, Kronendurchmesser und Höhe, unter besonderer Kennzeichnung des zu beseitigenden Grünbestandes, zeichnerisch dargestellt ist. Der Antrag kann formlos erfolgen, besser ist es jedoch, das Antragsformular der Stadt Maintal zu verwenden.

    Online-Dienste

    Antrag Baumfällungen

    ID: L100001_384103870

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    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2022 (von: Simon, Doreen)

    Technisch geändert am 22.12.2022 (von: Simon, Doreen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Baumfällgenehmigung

    ID: L100001_381159556

    Beschreibung

    Antrag zur Baumfällgenehmigung

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    Technisch erstellt am 08.09.2022 (von: Gelhausen, Hartwig)

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Umwelt, Naturschutz, ländlicher Raum - Umwelt- und Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Hausanschrift

    Zum Wartturm 11-13

    63571 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mo. - Mi. 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Do. 13.00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Maintal - Fachdienst Stadtentwicklung und Stadtplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterhofstr. 4-6

    63477 Maintal

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag        8.00 - 12.00 Uhr

    Dienstag      8.00 - 12.00 Uhr 

    Mittwoch      8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr 

    Donnerstag  8.00 - 12.00 Uhr 

    Freitag         8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06181 400-0

    Telefax: 06181 400-459

    Internet

    Formulare

    Formular Antrag auf Genehmigung von Eingriffen in geschützte Grünbestände

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Dokumente

    Hinweise für Maintal: Baumfällgenehmigung - Regional

    Eingehend

    Baumfällantrag

    Dokumenttyp: Antrag

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Baumfällantrag

    Dokumenttyp: Antrag

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 01.05.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Naturschutz, Artenschutz, Bäume, Landschaftsbestandteil, Schnitt, Fällen, Baum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)