Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Hinweise für Maintal: Baumfällgenehmigung - Regional
In Maintal sind durch durch Satzung geschützt:
- alle Bäume (egal ob Laubbäume oder Nadelbäume), mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden. Befindet sich der Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz ausschlaggebend. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Einzelstammumfänge maßgebend.
- Laubgehölzbestände ab einer Höhe von 2 m, einer Ausdehnung in der Länge von 10 m und in der Breite von mindestens 2 m,
- mit Pflanzen begrünte Wände oder Dächer ab einer bewachsenen Fläche von 100 m²,
- Schilfbestände und andere natürliche oder naturnahe Vegetation an stehenden oder fließenden Gewässern ab einer Ausdehnung in der Länge von 10 m.
Eine Beseitigung dieser geschützten Grünbestände im Geltungsbereich dieser Satzung, aber auch ein Eingriff, der zu einem erheblichen Verlust an Blatt- oder Wurzelmasse führt (Kappungen bzw. Abgrabungen) und so die Assimilationsfähigkeit oder Standfestigkeit stark beeinträchtigt, bedarf der Genehmigung durch den Magistrat. Die Genehmigung ist beim Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt schriftlich mit Begründung und unter Angabe von Art, Lage, Stammumfang bzw. Flächengröße zu beantragen. Diesem Antrag ist ein Lageplan beizufügen, in den der auf dem Grundstück vorhandene Grünbestand nach Art, Stammumfang, Kronendurchmesser und Höhe, unter besonderer Kennzeichnung des zu beseitigenden Grünbestandes, zeichnerisch dargestellt ist. Der Antrag kann formlos erfolgen, besser ist es jedoch, das Antragsformular der Stadt Maintal zu verwenden.
In Maintal sind durch durch Satzung geschützt:
- alle Bäume (egal ob Laubbäume oder Nadelbäume), mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden. Befindet sich der Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz ausschlaggebend. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Einzelstammumfänge maßgebend.
- Laubgehölzbestände ab einer Höhe von 2 m, einer Ausdehnung in der Länge von 10 m und in der Breite von mindestens 2 m,
- mit Pflanzen begrünte Wände oder Dächer ab einer bewachsenen Fläche von 100 m²,
- Schilfbestände und andere natürliche oder naturnahe Vegetation an stehenden oder fließenden Gewässern ab einer Ausdehnung in der Länge von 10 m.
Eine Beseitigung dieser geschützten Grünbestände im Geltungsbereich dieser Satzung, aber auch ein Eingriff, der zu einem erheblichen Verlust an Blatt- oder Wurzelmasse führt (Kappungen bzw. Abgrabungen) und so die Assimilationsfähigkeit oder Standfestigkeit stark beeinträchtigt, bedarf der Genehmigung durch den Magistrat. Die Genehmigung ist beim Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt schriftlich mit Begründung und unter Angabe von Art, Lage, Stammumfang bzw. Flächengröße zu beantragen. Diesem Antrag ist ein Lageplan beizufügen, in den der auf dem Grundstück vorhandene Grünbestand nach Art, Stammumfang, Kronendurchmesser und Höhe, unter besonderer Kennzeichnung des zu beseitigenden Grünbestandes, zeichnerisch dargestellt ist. Der Antrag kann formlos erfolgen, besser ist es jedoch, das Antragsformular der Stadt Maintal zu verwenden.
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Main-Kinzig-Kreis - Umwelt, Naturschutz, ländlicher Raum - Umwelt- und Naturschutz
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Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
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Telefon: 06181 400-0
Telefax: 06181 400-459
Internet
Formulare
Formular Antrag auf Genehmigung von Eingriffen in geschützte Grünbestände
Rechtsgrundlage(n)
Dokumente
Hinweise für Maintal: Baumfällgenehmigung - Regional
Eingehend
Baumfällantrag
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Baumfällantrag
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung, Naturschutz, Artenschutz, Bäume, Landschaftsbestandteil, Schnitt, Fällen, Baum