Baulast Auskunft Einsicht
    99012087023001

    Baulasten, Baulastenverzeichnis

    Zur Übernahme von Baulasten und Eintragungen in das Baulastenverzeichnis, müssen Sie sich sich an die zuständige Behörde wenden.

    Beschreibung

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.

    Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden.

    Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.

    Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.

    Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

    Online-Dienste

    Baulastauskunft beantragen

    ID: L100001_394948200

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    Version

    Technisch erstellt am 10.10.2023
    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Baulasten Auskunft

    ID: L100001_438566736

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    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2026
    Technisch geändert am 16.03.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis / der Kreisfreien Stadt / der Sonderstatusstadt

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Fulda - Fachdienst - Baulasten

    Adresse

    Hausanschrift

    (Haupteingang: Tannenbergstraße)
    Wörthstraße 15
    36037 Fulda

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wörthstraße
      Bus: Linie Linie 6
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Bus: Linie Linie 6
    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
    Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0661 6006-7053

    Telefon Festnetz: 0661 6006-7078

    Fax: 0661 6006-7077

    E-Mail: baulasten@landkreis-fulda.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso Abschriften aus dem Verzeichnis. Die Gebührenhöhe wird nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) bzw. der kommunalen Bauaufsichtsgebührensatzung festgelegt.

    Hinweise für Fulda: Spezielle Hinweise für Kreis Fulda

    Die Eintragung von Baulasten in das Baulastenverzeichnis kostet je Baulasteintragung 100 Euro. Sollten Grundbuchauszüge notwendig werden, werden die entsprechenden Kosten auf den Antragsteller umgelegt. Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kostet 20 Euro je Grundstück. Die Gebührenhöhe basiert auf der Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreises Fulda.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 24.08.2021

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Baulasten, Bauordnungsamt, Bauamt, Wegebaulast, Abstandsbaulast, Vereinigungsbaulast, Bauaufsichtsbehörde, Baulastenverzeichnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019