Baulasten, Baulastenverzeichnis
Zur Übernahme von Baulasten und Eintragungen in das Baulastenverzeichnis, müssen Sie sich sich an die zuständige Behörde wenden.
Beschreibung
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.
Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden.
Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.
Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.
Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
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Zuständigkeit
Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis / der Kreisfreien Stadt / der Sonderstatusstadt
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Fulda - Fachdienst - Baulasten
Adresse
Hausanschrift
(Haupteingang: Tannenbergstraße)
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
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Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Haltestellen
- Haltestelle: Wörthstraße
Bus: Linie Linie 6 - Haltestelle: Wörthstraße
Bus: Linie Linie 6 - Haltestelle: Ochsenwiese
Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B - Haltestelle: Ochsenwiese
Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0661 6006-7053
Telefon Festnetz: 0661 6006-7078
Fax: 0661 6006-7077
E-Mail: baulasten@landkreis-fulda.de
Internet
Handlungsgrundlage(n)
- Kommunale Bauaufsichtsgebührensatzung
Kosten
Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso Abschriften aus dem Verzeichnis. Die Gebührenhöhe wird nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) bzw. der kommunalen Bauaufsichtsgebührensatzung festgelegt.
Hinweise für Fulda: Spezielle Hinweise für Kreis Fulda
Die Eintragung von Baulasten in das Baulastenverzeichnis kostet je Baulasteintragung 100 Euro. Sollten Grundbuchauszüge notwendig werden, werden die entsprechenden Kosten auf den Antragsteller umgelegt. Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kostet 20 Euro je Grundstück. Die Gebührenhöhe basiert auf der Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreises Fulda.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 24.08.2021
Stichwörter
Baulasten, Bauordnungsamt, Bauamt, Wegebaulast, Abstandsbaulast, Vereinigungsbaulast, Bauaufsichtsbehörde, Baulastenverzeichnis