Baulast Auskunft Einsicht

    Baulasten, Baulastenverzeichnis

    Zur Übernahme von Baulasten und Eintragungen in das Baulastenverzeichnis, müssen Sie sich sich an die zuständige Behörde wenden.

    Beschreibung

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.

    Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden.

    Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.

    Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.

    Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

    Online-Dienst

    Baulastenauskunft

    ID: L100001_409838652

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    Version

    Technisch erstellt am 02.10.2024 (von: Simon, Doreen)

    Technisch geändert am 02.10.2024 (von: Simon, Doreen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis / der Kreisfreien Stadt / der Sonderstatusstadt

    Ansprechpartner

    Stadt Hanau - Fachbereich Planen, Bauen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hessen-Homburg-Platz 7

    Postfach

    63452 Hanau

    (Bitte beachten: Die Abteilungen Stadtteilentwicklung und Statistik befinden sich im Rathaus, Am Markt 14-18)

    Öffnungszeiten

    Mittwoch von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
    oder nach telefonischer Vereinbarung

    (Gilt nicht für die Bauaufsicht, Terminvereinbarung nur nach telefonischer Vereinbarung!)

    Kontakt

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Hanau - Bauverwaltungsverfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Hessen-Homburg-Platz 7

    Postfach

    63452 Hanau

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach vorheriger Vereinbarung (gerne telefonisch oder per E-Mail)

    Kontakt

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Main-Kinzig-Kreis - Bauordnungsamt - Bauaufsicht/Bau- und Verwaltungsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastraße 20

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    • Montag 8.00 - 12.00 Uhr
    • Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr 
    • Mittwoch geschlossen 
    • Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
    • Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Baulastenerklärung des Eigentümers
    • Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug)
    • Lageplan

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso Abschriften aus dem Verzeichnis. Die Gebührenhöhe wird nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) bzw. der kommunalen Bauaufsichtsgebührensatzung festgelegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 24.08.2021

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Abstandsbaulast, Vereinigungsbaulast, Baulastenverzeichnis, Bauordnungsamt, Wegebaulast, Baulasten, Bauamt, Bauaufsichtsbehörde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)