Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Antrag auf eine Baugenehmigung stellen

    Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

    Beschreibung

    Für die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung sowie Nutzungsänderung, der Abbruch und die Beseitigung von (baulichen) Anlagen oder von Teilen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

    Für einen Sonderbau (z.B. Hochhäuser) wird die Baugenehmigung im herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren erteilt.

    Für sonstige genehmigungspflichtige Bauvorhaben wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens erteilt.

    Beantragen können Sie die Baugenehmigung, indem Sie einen Bauantrag zusammen mit den dazugehörigen erforderlichen Unterlagen digital im Bauportal oder analog einreichen. 


    Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, nachdem Sie die Baugenehmigung erhalten haben. 

    Das Baustellenschild muss vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sein. 

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu 2 Jahre verlängert werden.

    Hinweise für Wetzlar: Baugenehmigung (Bauantrag) (IES:Wetzlar)

    Am 6. Juni 2018 ist das Gesetz zur Neufassung der Hessischen Bauordnung und zur Änderung landesplanungs-, ingenieurberufs- und straßenrechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198) im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen verkündet worden.

    Die neue Hessische Bauordnung ist am 7. Juli 2018 in Kraft getreten. Den Text der neuen Hessischen Bauordnung finden Sie unter https://wirtschaft.hessen.de/bauen-und-wohnen-1

    Zeitgleich mit der neuen HBO sollen auch der neue Bauvorlagenerlass sowie die neue Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) in Kraft treten. Weitere Information hierzu unter „Bauvorlagenerlass und Vordrucke“ und  „H-VV TB“.

    Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig, sofern diese nicht nach §§ 63 oder 64 Hessische Bauordnung (HBO) 2018 baugenehmigungsfrei sind. Den entsprechenden Bauantrag stellen Sie bitte schriftlich.

    Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind.

    Am 6. Juni 2018 ist das Gesetz zur Neufassung der Hessischen Bauordnung und zur Änderung landesplanungs-, ingenieurberufs- und straßenrechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198) im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen verkündet worden.

    Die neue Hessische Bauordnung ist am 7. Juli 2018 in Kraft getreten. Den Text der neuen Hessischen Bauordnung finden Sie unter https://wirtschaft.hessen.de/bauen-und-wohnen-1

    Zeitgleich mit der neuen HBO sollen auch der neue Bauvorlagenerlass sowie die neue Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) in Kraft treten. Weitere Information hierzu unter "Bauvorlagenerlass und Vordrucke" und  "H-VV TB".

    Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig, sofern diese nicht nach §§ 63 oder 64 Hessische Bauordnung (HBO) 2018 baugenehmigungsfrei sind. Den entsprechenden Bauantrag stellen Sie bitte schriftlich.

    Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

    Ansprechpartner

    Stadt Wetzlar - Bauordnungsamt

    Beschreibung

    Das Bauordnungsamt der Stadt Wetzlar ist zuständig für Bauvorhaben, welche die Kernstadt Wetzlar und alle Wetzlarer Stadtteile (Blasbach, Dutenhofen, Garbenheim, Hermannstein, Münchholzhausen, Nauborn, Naunheim und Steindorf) betreffen.

    Bei Anfragen, die Vorhaben außerhalb von Wetzlar im Lahn-Dill-Kreis betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an den Lahn-Dill-Kreis, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, Telefon 06441 407-1717, E-Mail: bauen-wohnen@lahn-dill-kreis.de

    Aufgabenbereiche

    • Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
    • Abnahmen
    • Bauberatung
    • Baugenehmigungen
    • Baulasten, Baulastenverzeichnis
    • Fliegende Bauten/Gebrauchsabnahmen
    • Kontrollen
    • Prüfung statischer Nachweise
    • Teilungsgenehmigungen
    • Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen

    Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

    Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Wetzlar

    • Bauberatung in denkmalpflegerischen Fragen bei allen Maßnahmen an denkmalgeschützten Anlagen im Bereich Wetzlar (z. B. An-, Ausbau, Abbruch- und Umbaumaßnahmen, auch Maßnahmen wie: Anstrich, Verputz, (Teil-)Abbrüche)
    • Bauberatungen bei Maßnahmen, die unter die gesonderte Genehmigungspflicht nach der Baugestaltungssatzung für die Altstadt Wetzlar fallen (z. B. alle Werbeanlagen, Neuanstriche, Fensterauswechslungen)
    • Beteiligung des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen
    • Beratung in Fragen der Stadtbildpflege
    • Zustimmung zu Bauanträgen
    • Erteilung isolierter denkmalrechtlicher Genehmigungen
    • Einschreiten bei Gefährdung von Baudenkmälern
    • Beratung in Fragen von Förderung (Zuwendung durch das Landesamt sowie Stadt Wetzlar)

    Unter http://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de finden Sie Bilder und Informationen zu Kulturdenkmälern in Wetzlar und Hessen.

    Wohnungsbauförderung

    • Anträge im Bereich Wohnungsbauförderung (Eigenheime, Mietwohnungsbau, Modernisierung)
    • Anträge auf Ausstellung einer Wohnberechtigungsbescheinigung (vereinbarte Förderung)
    • Beratung über die verschiedenen Förderprogramme

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Leitz-Straße 30

    35578 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für das Bauordnungsamt gelten ab sofort neue Regelungen. Die vorher bekannten Servicezeiten wird es nicht mehr geben, dafür können Terminanfragen per Mail an bauordnungsamt@wetzlar.de oder telefonisch bei der jeweiligen Sachbearbeitung vereinbart werden. 

    Dies schafft uns und Ihnen mehr Flexibilität für Beratungen zu Bauvorhaben, zu den Themen Denkmalschutz und Denkmalpflege sowie zu allen weiteren Dienstleistungen der Bauaufsicht, wie Anträge auf Akteneinsicht, die Ausstellung von Teilungsgenehmigungen oder Abgeschlossenheitsbescheinigungen oder auch Eintragungen von Baulasten.

    Bitte nennen Sie uns bei einer Terminanfrage per Mail Ihren Namen, Ihr Anliegen sowie eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse, unter der wir Sie erreichen können. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.

    Ihre Bauaufsicht

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Lahn-Dill-Kreis - 23.2 Bautechnik

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51

    35576 Wetzlar

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
    • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51

    Postfach 1940

    35529 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr

    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr

    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Vordrucken erhalten sie unter dem beigefügtem Link zu Bauvorlagen.

    Voraussetzungen

    Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare sind vollständig digital im Bauportal oder analog eingereicht. Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wetzlar: Baugenehmigung (Bauantrag) (IES:Wetzlar)

    Für WETZLAR gilt: 

    • Kommunale Bauaufsichtsgebührensatzung

    Hessische Bauordnung
    Baugesetzbuch
    technische Regeln
    Verwaltungsvorschriften
    Wohnungseigentumsgesetz
    Ortssatzungen
    Erlasse
    Magistratsvorlagen (Leitbild der Stadt Wetzlar)
    Verordnungen
    Richtlinien für Fliegende Bauten

    Für WETZLAR gilt: 

    • Kommunale Bauaufsichtsgebührensatzung

    Hessische Bauordnung
    Baugesetzbuch
    technische Regeln
    Verwaltungsvorschriften
    Wohnungseigentumsgesetz
    Ortssatzungen
    Erlasse
    Magistratsvorlagen (Leitbild der Stadt Wetzlar)
    Verordnungen
    Richtlinien für Fliegende Bauten

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Sie als Bauherrschaft müssen den Bauantrag mit den erforderli-chen Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde, in deren Gebiet sich das Grundstück befindet, einreichen.
    Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Bauvorlagen vollständig sind. Kann der Bauantrag aufgrund fehlender Unterlagen nicht bearbeitet werden, kann sie diesen zurückweisen. Einzelne Bau-vorlagen können nachgefordert werden. 
    Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde (unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen), ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegen-stehen. Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entschei-dung digital über das Bauportal oder analog mit: 
    -    die Baugenehmigung wird erteilt,
    -    nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
    -    der Bauantrag wird abgelehnt.

    Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, nachdem Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.

    Fristen

    Eine erteilte Baugenehmigung ist 3 Jahre gültig. Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen worden sind.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer des Verfahrens hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, welche Stellen beteiligt werden müssen und ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind. 

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich, außer beim Abbruch, nach den Rohbaukosten der baulichen Anlage. Die jeweiligen Kommunen können durch Satzung abweichende Gebühren vom Gebührenverzeichnis der Verwaltungskostenordnung festsetzen. Wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Bauaufsichtsbehörde.

    Hinweise für Wetzlar: Baugenehmigung (Bauantrag) (IES:Wetzlar)

    Für WETZLAR gilt: 

    Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen und werden nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVL) bzw. den kommunalen Bauaufsichtsgebührensatzungen erhoben.

    Für WETZLAR gilt: 

    Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen und werden nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVL) bzw. den kommunalen Bauaufsichtsgebührensatzungen erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Feuerungsanlagen dürfen erst nach Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit und der ordnungsgemäßen Abführung der Abgase durch den Sachverständigen für Energieerzeugungsanlagen (dies ist z. B. der bevollmächtigten Schornsteinfeger) in Betrieb genommen werden.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 14.09.2023

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Errichtung, Baubeginn, HBO, Freizeitpark, Baugenehmigungsverfahren, Einkaufsmärkte, Wohnungsbau, Anlagen, Bauen, Warenhäuser, Großgaragen, Genehmigungspflichtige Bauvorhaben, Bürogebäude, Nachbarbeteiligung, Gaststätten, Wohnheime, Krankenhäuser, Sonderbau, Bauantrag, Hallen, Kindergärten, Parkhäuser, Hausbau, Warenlager, Verkaufsstätten, Campingplätze, Schulen, Gebäude, Kindergarten, Hochhäuser, Vergnügungsstätten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)