Stadt Wetzlar - Bauordnungsamt

Aktuelles

Beschreibung

Das Bauordnungsamt der Stadt Wetzlar ist zuständig für Bauvorhaben, welche die Kernstadt Wetzlar und alle Wetzlarer Stadtteile (Blasbach, Dutenhofen, Garbenheim, Hermannstein, Münchholzhausen, Nauborn, Naunheim und Steindorf) betreffen.

Bei Anfragen, die Vorhaben außerhalb von Wetzlar im Lahn-Dill-Kreis betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an den Lahn-Dill-Kreis, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, Telefon 06441 407-1717, E-Mail: bauen-wohnen@lahn-dill-kreis.de

Aufgabenbereiche

  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Abnahmen
  • Bauberatung
  • Baugenehmigungen
  • Baulasten, Baulastenverzeichnis
  • Fliegende Bauten/Gebrauchsabnahmen
  • Kontrollen
  • Prüfung statischer Nachweise
  • Teilungsgenehmigungen
  • Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Wetzlar

  • Bauberatung in denkmalpflegerischen Fragen bei allen Maßnahmen an denkmalgeschützten Anlagen im Bereich Wetzlar (z. B. An-, Ausbau, Abbruch- und Umbaumaßnahmen, auch Maßnahmen wie: Anstrich, Verputz, (Teil-)Abbrüche)
  • Bauberatungen bei Maßnahmen, die unter die gesonderte Genehmigungspflicht nach der Baugestaltungssatzung für die Altstadt Wetzlar fallen (z. B. alle Werbeanlagen, Neuanstriche, Fensterauswechslungen)
  • Beteiligung des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen
  • Beratung in Fragen der Stadtbildpflege
  • Zustimmung zu Bauanträgen
  • Erteilung isolierter denkmalrechtlicher Genehmigungen
  • Einschreiten bei Gefährdung von Baudenkmälern
  • Beratung in Fragen von Förderung (Zuwendung durch das Landesamt sowie Stadt Wetzlar)

Unter http://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de finden Sie Bilder und Informationen zu Kulturdenkmälern in Wetzlar und Hessen.

Wohnungsbauförderung

  • Anträge im Bereich Wohnungsbauförderung (Eigenheime, Mietwohnungsbau, Modernisierung)
  • Anträge auf Ausstellung einer Wohnberechtigungsbescheinigung (vereinbarte Förderung)
  • Beratung über die verschiedenen Förderprogramme

Adresse

Hausanschrift

Ernst-Leitz-Straße 30

35578 Wetzlar

Kein Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Für das Bauordnungsamt gelten ab sofort neue Regelungen. Die vorher bekannten Servicezeiten wird es nicht mehr geben, dafür können Terminanfragen per Mail an bauordnungsamt@wetzlar.de oder telefonisch bei der jeweiligen Sachbearbeitung vereinbart werden. 

Dies schafft uns und Ihnen mehr Flexibilität für Beratungen zu Bauvorhaben, zu den Themen Denkmalschutz und Denkmalpflege sowie zu allen weiteren Dienstleistungen der Bauaufsicht, wie Anträge auf Akteneinsicht, die Ausstellung von Teilungsgenehmigungen oder Abgeschlossenheitsbescheinigungen oder auch Eintragungen von Baulasten.

Bitte nennen Sie uns bei einer Terminanfrage per Mail Ihren Namen, Ihr Anliegen sowie eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse, unter der wir Sie erreichen können. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.

Ihre Bauaufsicht

Kontakt

E-Mail: bauordnungsamt@wetzlar.de

Internet

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 02.02.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE