Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung

    Zustimmung der Bauaufsicht einholen

    Gibt es für die Zulassung von Bauvorhaben in öffentlicher Trägerschaft spezielle Regelungen? Sie wollen für ein solches Bauvorhaben eine Zustimmung beantragen?

    Beschreibung

    Bauvorhaben in öffentlicher Trägerschaft bedürfen anstelle der Baugenehmigung der Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde, wenn sie unter der Leitung der Entwurfsarbeiten einer Baudienststelle des Bundes oder Landes übereignet ist und die Baudienststelle besetzt ist.  

    In bestimmten Konstellationen kann das Zustimmungserfordernis entfallen.

    Vorhaben, die der Landesverteidigung dienen, sind der oberen Bauaufsichtsbehörde vor Baubeginn in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen; eine Prüfung durch die obere Bauaufsicht erfolgt nicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte)

    Ansprechpartner

    Stadt Hessisch Lichtenau - Fachbereich 4 - Hochbau, Wohnen und Stadtplanung

    Beschreibung

    Der Fachbereich 4 - Hochbau, Wohnen und Stadtplanung - ist zuständig für den Verkauf von stadteigenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücken und alles was mit Grundstücken und Stadtplanung zusammenhängt. Hier erhält man Auskunft über die Dorfgemeinschaftshäuser und die Mehrzweckhallen, das Bürgerhaus und die Grillhütten, die städtischen Grünanlagen, die Kinderspielplätze sowie die Sportstätten und die Friedhöfe sowie das Bestattungswesen.

    Adresse

    Postanschrift

    Landgrafenstraße 12

    37235 Hessisch Lichtenau

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Werra-Meißner-Kreis - Fachbereich 7 - Bauen, Verwaltungsliegenschaften, Wasser- und Klimaschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Honer Str. 49

    37269 Oberhone

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: ausreichende Zahl vorhanden
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eschwege-Niederhone
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie R 7
    • Haltestelle: ESW-Oberhone, Honer Straße
      Linien:
      • Bus: Linie 231.4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr

    Abweichende Sprechzeiten:

    Straßenverkehrsbehörde Eschwege
    Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
    Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
    Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
    Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr

    Straßenverkehrsbehörde Witzenhausen
    Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr

    Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

    Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

    IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47

    BIC: HELADEF1ESW

    Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Zustimmung und Vorlage aller Bauvorlagen, die zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind
     

    Voraussetzungen

    • Die Leitung der Entwurfsarbeiten ist einer Baudienststelle des Bundes oder eines Landes übertragen
    • Die Baudienststelle muss besetzt sein 
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein
    • Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen
    • Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde die Zustimmung
       

    Bearbeitungsdauer

    Über den Zustimmungsantrag ist nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen innerhalb von drei Monaten zu entscheiden.

    Diese Frist kann aus wichtigem Grund um bis zu zwei Monate verlängert werden. Wird innerhalb der maßgeblichen Frist nicht über den Antrag entschieden, so gilt diese als erteilt.

    Kosten

    Die Kosten bemessen sich nach der Rohbausumme.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 27.10.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Stichwörter

    Behörde, Bauaufsichtliche Zustimmung, Bauaufsicht, Bauamt, Anlagen der Landesverteidigung, Errichtung, Bauordnung, Bauverfahren, Vorhaben öffentliche Trägerschaft, Baudienststelle, Bauüberwachung, Zustimmung, Hessische Bauordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)