Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung

    Zustimmung der Bauaufsicht einholen

    Gibt es für die Zulassung von Bauvorhaben in öffentlicher Trägerschaft spezielle Regelungen? Sie wollen für ein solches Bauvorhaben eine Zustimmung beantragen?

    Beschreibung

    Bauvorhaben in öffentlicher Trägerschaft bedürfen anstelle der Baugenehmigung der Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde, wenn sie unter der Leitung der Entwurfsarbeiten einer Baudienststelle des Bundes oder Landes übereignet ist und die Baudienststelle besetzt ist.  

    In bestimmten Konstellationen kann das Zustimmungserfordernis entfallen.

    Vorhaben, die der Landesverteidigung dienen, sind der oberen Bauaufsichtsbehörde vor Baubeginn in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen; eine Prüfung durch die obere Bauaufsicht erfolgt nicht.

    Online-Dienste

    Abgeschlossenheitsbescheinigung

    ID: L100001_385149107

    Beschreibung

    Über diesen Online-Service können Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß § 7 Absatz 4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 25.01.2023 (von: Vogelsbergkreis, Landkreis)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Vogelsbergkreis, Landkreis)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

    ID: L100001_395517840

    Beschreibung

    Über diesen Online-Service können Sie eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis nach § 85 Abs. 5 Hessische Bauordnung (HBO) beantragen.

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2023 (von: Vogelsbergkreis, Landkreis)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Vogelsbergkreis, Landkreis)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte)

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Digitale Kreisverwaltung

    Beschreibung

    Behördennummer 115

    Adresse

    Postanschrift

    Goldhelg 20

    Postfach

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Bauaufsicht

    Adresse

    Postanschrift

    Goldhelg 20

    36341 Lauterbach (Hessen)

    (Postanschrift)

    Hausanschrift

    Rimloser Straße 20

    Postfach

    36341 Lauterbach (Hessen)

    (Besucheranschrift)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Zustimmung und Vorlage aller Bauvorlagen, die zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind
     

    Voraussetzungen

    • Die Leitung der Entwurfsarbeiten ist einer Baudienststelle des Bundes oder eines Landes übertragen
    • Die Baudienststelle muss besetzt sein 
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein
    • Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen
    • Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde die Zustimmung
       

    Bearbeitungsdauer

    Über den Zustimmungsantrag ist nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen innerhalb von drei Monaten zu entscheiden.

    Diese Frist kann aus wichtigem Grund um bis zu zwei Monate verlängert werden. Wird innerhalb der maßgeblichen Frist nicht über den Antrag entschieden, so gilt diese als erteilt.

    Kosten

    Die Kosten bemessen sich nach der Rohbausumme.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 27.10.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Stichwörter

    Behörde, Bauaufsichtliche Zustimmung, Bauaufsicht, Bauamt, Anlagen der Landesverteidigung, Errichtung, Bauordnung, Bauverfahren, Vorhaben öffentliche Trägerschaft, Baudienststelle, Bauüberwachung, Zustimmung, Hessische Bauordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)