Bodenrichtwertauskunft erstellen
Wenn Sie Informationen über den Bodenrichtwert, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstücksverkaufs bzw. eines Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft erhalten.
Beschreibung
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre von den hessischen Gutachterausschüssen für Immobilienwerte ermittelt.
Über den Geodatenshop „Geodaten online“ der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation können Sie ab dem Stichtag 01.01.2020 kostenfrei Bodenrichtwertauskünfte für Grundstücke im pdf-Format erstellen.
Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte bieten Ihnen auch andere Wege, die gewünschten Informationen zu erhalten:
- Sie können das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nutzen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
- Für die Stichtage 01.01.2018 und früher wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss.
Online-Dienst
Geodaten online
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
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Zuständigkeit
Sie können Sich an die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) wenden.
Ansprechpartner
Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Dienstag 08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Mittwoch 08.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag 08.30 – 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05633 9899-19
E-Mail: lothar.lemberg@diemelsee.de
Amt für Bodenmanagement Korbach
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte beachten.
Der Kundenservice des Amtes für Bodenmanagement Korbach und der Außenstelle Hofgeismar ist in der Zeit vom 23.12.2024 bis 01.01.2025 nicht für den Publikumsverkehr geöffnet.
Ein Besuch des Kundenservice ist innerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Nutzen Sie unser Online-Angebot unter https://www.gds.hessen.de. Dort können Sie als Privatperson ohne Registrierung Ihr gewünschtes Produkt auswählen. Oder Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail oder per Post.
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Amt für Bodenmanagement Korbach -Außenstelle Hofgeismar-
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte beachten
Der Kundenservice des Amtes für Bodenmanagement Korbach und der Außenstelle Hofgeismar ist in der Zeit vom 23.12.2024 bis 01.01.2025 nicht für den Publikumsverkehr geöffnet.
Ein Besuch des Kundenservice ist innerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Nutzen Sie unser Online-Angebot unter https://www.gds.hessen.de. Dort können Sie als Privatperson ohne Registrierung Ihr gewünschtes Produkt auswählen. Oder Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail oder per Post.
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja, bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Die Erstellung einer Bodenrichtwertauskunft ist kein Verwaltungsakt und hat keine rechtliche Bindung. Daher sind keine Rechtsmittel vorgesehen.
Verfahrensablauf
Es gibt keinen formellen Verfahrensablauf.
Sie können in gds.hessen.de über die Adress- oder Flurstücks-Suchfunktion das Grundstück auswählen, für das Sie die Bodenrichtwertinformationen benötigen. Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie die Bodenrichtwertauskunft per E-Mail oder per Download-Link. Die Bodenrichtwertauskunft besteht aus einer zip-Datei mit zwei pdf- Dokumenten: der Bodenrichtwertauskunft für das gewünschte Grundstück sowie vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Die Bodenrichtwertauskunft wird nach Eingabe der Daten und Absendung der Bestellung innerhalb weniger Minuten digital bereitgestellt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bodenrichtwerte können kostenfrei online über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen eingesehen werden.
Online sind Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 verfügbar. Für ältere Stichtage wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Für schriftliche Auskünfte wird eine Bearbeitungsgebühr je nach zeitlichem Aufwand von mind. 28 EUR (zuzügl. MwSt.) erhoben.
Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 werden außerdem wie folgt über das Download-Center von Geodaten online angeboten:
- VBORIS-Format (XML-Format)
- WFS- Bestandsdatenausgabe Bodenrichtwerte
- wms-Karten (inkl. Bodenrichtwertkarte)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation am 30.05.2023
Stichwörter
Gutachterausschüsse, Gutachterausschuss, Ackerland, Grundsteuer, BORIS, Bodenrichtwertzone, Grundstücksmarkt, Bodenrichtwertkarte, Bodenpreis, Bauland, Bodenrichtwerte, Bauflächen, Bodenrichtwertinformationssystem, Grundstück, Immobilienbewertung, Immobilienmarkt