Bodenrichtwert Auskunft

    Bodenrichtwertauskunft erstellen

    Wenn Sie Informationen über den Bodenrichtwert, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstücksverkaufs bzw. eines Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft erhalten.

    Beschreibung

    Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre von den hessischen Gutachterausschüssen für Immobilienwerte ermittelt.

    Über den Geodatenshop „Geodaten online“ der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation können Sie ab dem Stichtag 01.01.2020 kostenfrei Bodenrichtwertauskünfte für Grundstücke im pdf-Format erstellen.
    Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte bieten Ihnen auch andere Wege, die gewünschten Informationen zu erhalten:

    • Sie können das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nutzen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
    • Für die Stichtage 01.01.2018 und früher wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss.

    Online-Dienst

    Geodaten online

    ID: L100001_383642945

    Beschreibung

    Geodaten online ist ein Angebot der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) und ermöglicht den Bezug von Produkten des Liegenschaftskatasters, der Landesvermessung und der Immobilienwertermittlung.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2022 (von: Wiechers, Carsten)

    Technisch geändert am 06.12.2022 (von: Wiechers, Carsten)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Sie können Sich an die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) wenden.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwalmstadt - Stadt Schwalmstadt - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    34613 Schwalmstadt

    (Rathaus Treysa)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatzbuchten direkt am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -15:30 Uhr
    Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
    Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung!

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Sie finden den direkten Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner aus jeder Abteilung wenn Sie nach Ihrer Suche in der Trefferanzeige nicht den allgemeinen Eintrag STADT SCHWALMSTADT wählen, sondern einen der Einträge mit Abteilungseintrag. Beispiel: Stadt Schwalmstadt-Bauamt Bei Fragen zur Suche wenden Sie sich bitte direkt an unseren Administrator Herrn Otto unter: (06691) 207-176. Vielen Dank!

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 6

    34576 Homberg (Efze)

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten.

    Das Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) bleibt am Mittwoch, 11. Dezember 2024 ab 12:00 Uhr wegen einer Dienstversammlung geschlossen.

    Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr

    Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Erweiterte Erreichbarkeit:

    c/o Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
    Friedloser Straße 12
    36251 Bad Hersfeld
    Telefon +49 (611) 535 – 2000
    Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) -Außenstelle Eschwege-

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldbachstraße 12a

    37269 Eschwege

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr

    Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja, bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Erstellung einer Bodenrichtwertauskunft ist kein Verwaltungsakt und hat keine rechtliche Bindung. Daher sind keine Rechtsmittel vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Es gibt keinen formellen Verfahrensablauf. 
    Sie können in gds.hessen.de über die Adress- oder Flurstücks-Suchfunktion das Grundstück auswählen, für das Sie die Bodenrichtwertinformationen benötigen. Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie die Bodenrichtwertauskunft per E-Mail oder per Download-Link. Die Bodenrichtwertauskunft besteht aus einer zip-Datei mit zwei pdf- Dokumenten: der Bodenrichtwertauskunft für das gewünschte Grundstück sowie vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten.
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    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bodenrichtwertauskunft wird nach Eingabe der Daten und Absendung der Bestellung innerhalb weniger Minuten digital bereitgestellt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Bodenrichtwerte können kostenfrei online über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen eingesehen werden.

    Online sind Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 verfügbar. Für ältere Stichtage wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Für schriftliche Auskünfte wird eine Bearbeitungsgebühr je nach zeitlichem Aufwand von mind. 28 EUR (zuzügl. MwSt.) erhoben.

    Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 werden außerdem wie folgt über das Download-Center von Geodaten online angeboten: 

    • VBORIS-Format (XML-Format)
    • WFS- Bestandsdatenausgabe Bodenrichtwerte 
    • wms-Karten (inkl. Bodenrichtwertkarte)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation am 30.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gutachterausschüsse, Gutachterausschuss, Ackerland, Grundsteuer, BORIS, Bodenrichtwertzone, Grundstücksmarkt, Bodenrichtwertkarte, Bodenpreis, Bauland, Bodenrichtwerte, Bauflächen, Bodenrichtwertinformationssystem, Grundstück, Immobilienbewertung, Immobilienmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)