Bodenrichtwertauskunft erstellen
Wenn Sie Informationen über den Bodenrichtwert, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstücksverkaufs bzw. eines Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft erhalten.
Beschreibung
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre von den hessischen Gutachterausschüssen für Immobilienwerte ermittelt.
Über den Geodatenshop „Geodaten online“ der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation können Sie ab dem Stichtag 01.01.2020 kostenfrei Bodenrichtwertauskünfte für Grundstücke im pdf-Format erstellen.
Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte bieten Ihnen auch andere Wege, die gewünschten Informationen zu erhalten:
- Sie können das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nutzen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
- Für die Stichtage 01.01.2018 und früher wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss.
Online-Dienst
Geodaten online
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Sie können Sich an die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) wenden.
Ansprechpartner
60.2 - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde
Beschreibung
Die allgemeine Aufgabenzuweisung für die Untere Bauaufsichtsbehörde enthält die Hessische Bauordnung (HBO).
Danach haben die Bauaufsichtsbehörden bei baulichen und sonstigen Anlagen für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen. In Wahrnehmung dieser Aufgaben haben sie die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde gehören insbesondere die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen, die Durchführung von Verfahren bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Die grundlegenden Regelungen für die Untere Denkmalschutzbehörde finden sich im Hessischen Denkmalschutzgesetz.
Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Um dies zu erreichen, haben die Denkmalschutzbehörden diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihnen nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Denkmalschutzbehörde gehört insbesondere die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz sowie die Beratung der Eigentümer von Kulturdenkmälern.
Überschrift
Bauaufsichtsangelegenheiten Standardbau – Kommunale Zuständigkeiten
Frau Ute Becker-Eike
Zuständig für: Borken (Hessen), Gilserberg, Schwalmstadt:
05681/775-6025
Frau Aljona Kistner
Zuständig für: Felsberg, Malsfeld
05681/775-6035
Frau Tanja Marx
Zuständig für: Guxhagen, Körle
05681/775-6020
Überschrift
Herr Christoph Riedemann
Zuständig für: Jesberg, Knüllwald, Neuental, Spangenberg, Wabern
05681/775-6032
Herr Dieter Rininsland
Zuständig für: Homberg (Efze), Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn
05681/775-6023
Frau Christa Thein
Zuständig für: Bad Zwesten, Edermünde, Fritzlar, Gudensberg, Niedenstein
05681/775-6038
Überschrift
Herr Bernd Wenderoth
Zuständig für: Frielendorf, Melsungen, Morschen, Willingshausen
05681/775-6024
Bauaufsichtsangelegenheiten Sonderbau
Frau Martina Hellmuth
05681/775-6027
Frau Stephanie Jacob-Clobes
05681/775-6026
Frau Ina Reich-Ritter
05681/775-6029
Denkmalschutzangelegenheiten – Kommunale Zuständigkeiten
Frau Anika Dreimanis
Zuständig für: Felsberg, Frielendorf, Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn, Willingshausen
05681/775-6034
Frau Jeanny Meschkat
05681/775-6031
Frau Annekathrin Sitte
05681/775-6028
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Herr Bernd Wenderoth
E-Mail: Bernd.Wenderoth@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6024
Frau Stephanie Jacob-Clobes
Telefon Festnetz: 05681 775-6026
Frau Ute Becker-Eike
Telefon Festnetz: 05681 775-6025
Herr Dieter Rininsland
E-Mail: Dieter.Rininsland@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6023
Frau Martina Hellmuth
E-Mail: martina.hellmuth@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6027
Frau Dr. Annekathrin Sitte
E-Mail: annekathrin.sitte@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6028
Frau Jeanny Meschkat
Telefon Festnetz: 05681 775-6031
Herr Christoph Riedemann
Telefon Festnetz: 05681 775-6032
Frau Christa Thein
Telefon Festnetz: 05681 775-6038
Frau Ina Reich-Ritter
E-Mail: ina.reich-ritter@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6029
Frau Anika Dreimanis
Telefon Festnetz: 05681 775-6034
Frau Tanja Marx
E-Mail: tanja.marx@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6020
Frau Aljona Kistner
E-Mail: aljona.kistner@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6035
Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Erweiterte Erreichbarkeit:
c/o Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Friedloser Straße 12
36251 Bad Hersfeld
Telefon +49 (611) 535 – 2000
Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) -Außenstelle Eschwege-
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja, bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
keine
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Die Erstellung einer Bodenrichtwertauskunft ist kein Verwaltungsakt und hat keine rechtliche Bindung. Daher sind keine Rechtsmittel vorgesehen.
Verfahrensablauf
Es gibt keinen formellen Verfahrensablauf.
Sie können in gds.hessen.de über die Adress- oder Flurstücks-Suchfunktion das Grundstück auswählen, für das Sie die Bodenrichtwertinformationen benötigen. Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie die Bodenrichtwertauskunft per E-Mail oder per Download-Link. Die Bodenrichtwertauskunft besteht aus einer zip-Datei mit zwei pdf- Dokumenten: der Bodenrichtwertauskunft für das gewünschte Grundstück sowie vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Die Bodenrichtwertauskunft wird nach Eingabe der Daten und Absendung der Bestellung innerhalb weniger Minuten digital bereitgestellt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bodenrichtwerte können kostenfrei online über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen eingesehen werden.
Online sind Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 verfügbar. Für ältere Stichtage wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Für schriftliche Auskünfte wird eine Bearbeitungsgebühr je nach zeitlichem Aufwand von mind. 28 EUR (zuzügl. MwSt.) erhoben.
Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 werden außerdem wie folgt über das Download-Center von Geodaten online angeboten:
- VBORIS-Format (XML-Format)
- WFS- Bestandsdatenausgabe Bodenrichtwerte
- wms-Karten (inkl. Bodenrichtwertkarte)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation am 30.05.2023
Stichwörter
Gutachterausschüsse, Immobilienmarkt, Immobilienbewertung, Grundstücksmarkt, BORIS, Gutachterausschuss, Bodenrichtwertinformationssystem, Bodenrichtwertkarte, Bauland, Bodenrichtwertzone, Ackerland, Grundstück, Bodenpreis, Grundsteuer, Bodenrichtwerte, Bauflächen