Bodenrichtwertauskunft erstellen
Wenn Sie Informationen über den Bodenrichtwert, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstücksverkaufs bzw. eines Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft erhalten.
Beschreibung
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre von den hessischen Gutachterausschüssen für Immobilienwerte ermittelt.
Über den Geodatenshop „Geodaten online“ der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation können Sie ab dem Stichtag 01.01.2020 kostenfrei Bodenrichtwertauskünfte für Grundstücke im pdf-Format erstellen.
Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte bieten Ihnen auch andere Wege, die gewünschten Informationen zu erhalten:
- Sie können das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nutzen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
- Für die Stichtage 01.01.2018 und früher wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss.
Hinweise für Rotenburg a. d. Fulda: Spezielle Hinweise für Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Weitere Informationen über Bodenrichtwerte finden Sie auf unserer Homepage unter Bauplätze | Rotenburg .
Weitere Informationen über Bodenrichtwerte finden Sie auf unserer Homepage unter Bauplätze | Rotenburg .
Online-Dienst
Geodaten online
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Sie können Sich an die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) wenden.
Ansprechpartner
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Fachdienst Gemeinsames Baumanagement
Beschreibung
Standort Rathaus: Aufgabenbereich "Bauordnung und Stadtplanung"
Standort Stadtwerke: Aufgabenbereich "Hochbau und Gebäudemanagement"
Adresse
Postanschrift
Baumbacher Straße 20
Postfach
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
Postfach
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung/Stadtwerke bzw. nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: bauverwaltung@rotenburg.de
Kontaktperson
Frau Jutta Kieburg
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
E-Mail: jutta.kieburg@rotenburg.de
Fax: +49 6623 933-163
Telefon Festnetz: +49 6623 933-301
Herr Christian Offer
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
E-Mail: christian.offer@rotenburg.de
Fax: +49 6623 933-163
Telefon Festnetz: +49 6623 933-300
Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Erweiterte Erreichbarkeit:
c/o Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Friedloser Straße 12
36251 Bad Hersfeld
Telefon +49 (611) 535 – 2000
Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) -Außenstelle Eschwege-
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja, bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise für Rotenburg a. d. Fulda: Spezielle Hinweise für Stadt Rotenburg a. d. Fulda
- Boris Hessen - BodenrichtwerteBodenrichtwerte online recherchieren
- Boris Hessen - BodenrichtwerteBodenrichtwerte online recherchieren
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Die Erstellung einer Bodenrichtwertauskunft ist kein Verwaltungsakt und hat keine rechtliche Bindung. Daher sind keine Rechtsmittel vorgesehen.
Verfahrensablauf
Es gibt keinen formellen Verfahrensablauf.
Sie können in gds.hessen.de über die Adress- oder Flurstücks-Suchfunktion das Grundstück auswählen, für das Sie die Bodenrichtwertinformationen benötigen. Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie die Bodenrichtwertauskunft per E-Mail oder per Download-Link. Die Bodenrichtwertauskunft besteht aus einer zip-Datei mit zwei pdf- Dokumenten: der Bodenrichtwertauskunft für das gewünschte Grundstück sowie vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Die Bodenrichtwertauskunft wird nach Eingabe der Daten und Absendung der Bestellung innerhalb weniger Minuten digital bereitgestellt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bodenrichtwerte können kostenfrei online über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen eingesehen werden.
Online sind Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 verfügbar. Für ältere Stichtage wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Für schriftliche Auskünfte wird eine Bearbeitungsgebühr je nach zeitlichem Aufwand von mind. 28 EUR (zuzügl. MwSt.) erhoben.
Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 werden außerdem wie folgt über das Download-Center von Geodaten online angeboten:
- VBORIS-Format (XML-Format)
- WFS- Bestandsdatenausgabe Bodenrichtwerte
- wms-Karten (inkl. Bodenrichtwertkarte)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation am 30.05.2023
Stichwörter
Gutachterausschüsse, Gutachterausschuss, Ackerland, Grundsteuer, BORIS, Bodenrichtwertzone, Grundstücksmarkt, Bodenrichtwertkarte, Bodenpreis, Bauland, Bodenrichtwerte, Bauflächen, Bodenrichtwertinformationssystem, Grundstück, Immobilienbewertung, Immobilienmarkt