Bodenrichtwertauskunft erstellen
Wenn Sie Informationen über den Bodenrichtwert, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstücksverkaufs bzw. eines Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft erhalten.
Beschreibung
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre von den hessischen Gutachterausschüssen für Immobilienwerte ermittelt.
Über den Geodatenshop „Geodaten online“ der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation können Sie ab dem Stichtag 01.01.2020 kostenfrei Bodenrichtwertauskünfte für Grundstücke im pdf-Format erstellen.
Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte bieten Ihnen auch andere Wege, die gewünschten Informationen zu erhalten:
- Sie können das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nutzen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
- Für die Stichtage 01.01.2018 und früher wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss.
Online-Dienst
Geodaten online
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Hinweise für Idstein: Spezielle Hinweise für Gemeinde Idstein
Anfragen sind an die Geschäftsstelle des Gutachterschusses zu stellen.
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Rheingau-Taunus-Kreises
- Geschäftsstelle -
Amt für Bodenmanagement Limburg a.d. Lahn
Berner Straße 11
65552 Limburg a. d. Lahn
Tel.: +49 6431 9105-6843
E-Mail: gs-gaa-afb-lm@hvbg.hessen.de
www.gutachterausschuss.hessen.de
Anfragen sind an die Geschäftsstelle des Gutachterschusses zu stellen.
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Rheingau-Taunus-Kreises
- Geschäftsstelle -
Amt für Bodenmanagement Limburg a.d. Lahn
Berner Straße 11
65552 Limburg a. d. Lahn
Tel.: +49 6431 9105-6843
E-Mail: gs-gaa-afb-lm@hvbg.hessen.de
www.gutachterausschuss.hessen.de
Zuständigkeit
Sie können Sich an die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) wenden.
Ansprechpartner
Gemeinde Idstein - Liegenschaftsverwaltung
Adresse
Postanschrift
König-Adolf-Platz 2
65510 Idstein
Öffnungszeiten
nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 6126 78-423
E-Mail: sabine.pfoertner@idstein.de
Kontaktperson
Frau Sabine Pförtner
Postanschrift
König-Adolf-Platz 2
65510 Idstein
Telefon Festnetz: +49 6126 78-423
Fax: +49 6126 78-840
E-Mail: sabine.pfoertner@idstein.de
Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn -Außenstelle Hofheim-
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Internet
Amt für Bodenmanagement Limburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Amt für Bodenmanagement Limburg -Anlaufstelle Eltville-
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja, bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Die Erstellung einer Bodenrichtwertauskunft ist kein Verwaltungsakt und hat keine rechtliche Bindung. Daher sind keine Rechtsmittel vorgesehen.
Verfahrensablauf
Es gibt keinen formellen Verfahrensablauf.
Sie können in gds.hessen.de über die Adress- oder Flurstücks-Suchfunktion das Grundstück auswählen, für das Sie die Bodenrichtwertinformationen benötigen. Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie die Bodenrichtwertauskunft per E-Mail oder per Download-Link. Die Bodenrichtwertauskunft besteht aus einer zip-Datei mit zwei pdf- Dokumenten: der Bodenrichtwertauskunft für das gewünschte Grundstück sowie vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Die Bodenrichtwertauskunft wird nach Eingabe der Daten und Absendung der Bestellung innerhalb weniger Minuten digital bereitgestellt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bodenrichtwerte können kostenfrei online über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen eingesehen werden.
Online sind Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 verfügbar. Für ältere Stichtage wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Für schriftliche Auskünfte wird eine Bearbeitungsgebühr je nach zeitlichem Aufwand von mind. 28 EUR (zuzügl. MwSt.) erhoben.
Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 werden außerdem wie folgt über das Download-Center von Geodaten online angeboten:
- VBORIS-Format (XML-Format)
- WFS- Bestandsdatenausgabe Bodenrichtwerte
- wms-Karten (inkl. Bodenrichtwertkarte)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation am 30.05.2023
Stichwörter
Gutachterausschüsse, Gutachterausschuss, Ackerland, Grundsteuer, BORIS, Bodenrichtwertzone, Grundstücksmarkt, Bodenrichtwertkarte, Bodenpreis, Bauland, Bodenrichtwerte, Bauflächen, Bodenrichtwertinformationssystem, Grundstück, Immobilienbewertung, Immobilienmarkt