Bodenrichtwert Auskunft

    Bodenrichtwertauskunft erstellen

    Wenn Sie Informationen über den Bodenrichtwert, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstücksverkaufs bzw. eines Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft erhalten.

    Beschreibung

    Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre von den hessischen Gutachterausschüssen für Immobilienwerte ermittelt.

    Über den Geodatenshop „Geodaten online“ der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation können Sie ab dem Stichtag 01.01.2020 kostenfrei Bodenrichtwertauskünfte für Grundstücke im pdf-Format erstellen.
    Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte bieten Ihnen auch andere Wege, die gewünschten Informationen zu erhalten:

    • Sie können das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nutzen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
    • Für die Stichtage 01.01.2018 und früher wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss.

    Online-Dienst

    Geodaten online

    ID: L100001_383642945

    Beschreibung

    Geodaten online ist ein Angebot der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) und ermöglicht den Bezug von Produkten des Liegenschaftskatasters, der Landesvermessung und der Immobilienwertermittlung.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2022 (von: Wiechers, Carsten)

    Technisch geändert am 06.12.2022 (von: Wiechers, Carsten)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Sie können Sich an die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) wenden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Aarbergen - Bauamt

    Adresse

    Postanschrift

    Scheidertalstraße 1

    Postfach

    65326 Aarbergen

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
    Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr
    Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr
    Donnerstag von 13.30 bis 15.00 Uhr
     

    Kontakt

    Telefon: 06120 270

    Telefax: 06120 2744

    Kontaktperson

    • Herr André Zorn
      Postanschrift

      Scheidertalstraße 1

      65326 Aarbergen

      Telefon Festnetz: 06120 2729

      E-Mail: andre.zorn@aarbergen.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn -Außenstelle Hofheim-

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassaustraße 28

    65719 Wallau

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Amt für Bodenmanagement Limburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Berner Straße 11

    65552 Limburg a. d. Lahn

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
    Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Amt für Bodenmanagement Limburg -Anlaufstelle Eltville-

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Hub 2

    65334 Martinsthal

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja, bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Erstellung einer Bodenrichtwertauskunft ist kein Verwaltungsakt und hat keine rechtliche Bindung. Daher sind keine Rechtsmittel vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Es gibt keinen formellen Verfahrensablauf. 
    Sie können in gds.hessen.de über die Adress- oder Flurstücks-Suchfunktion das Grundstück auswählen, für das Sie die Bodenrichtwertinformationen benötigen. Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie die Bodenrichtwertauskunft per E-Mail oder per Download-Link. Die Bodenrichtwertauskunft besteht aus einer zip-Datei mit zwei pdf- Dokumenten: der Bodenrichtwertauskunft für das gewünschte Grundstück sowie vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten.
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    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bodenrichtwertauskunft wird nach Eingabe der Daten und Absendung der Bestellung innerhalb weniger Minuten digital bereitgestellt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Bodenrichtwerte können kostenfrei online über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen eingesehen werden.

    Online sind Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 verfügbar. Für ältere Stichtage wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Für schriftliche Auskünfte wird eine Bearbeitungsgebühr je nach zeitlichem Aufwand von mind. 28 EUR (zuzügl. MwSt.) erhoben.

    Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 werden außerdem wie folgt über das Download-Center von Geodaten online angeboten: 

    • VBORIS-Format (XML-Format)
    • WFS- Bestandsdatenausgabe Bodenrichtwerte 
    • wms-Karten (inkl. Bodenrichtwertkarte)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation am 30.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gutachterausschüsse, Gutachterausschuss, Ackerland, Grundsteuer, BORIS, Bodenrichtwertzone, Grundstücksmarkt, Bodenrichtwertkarte, Bodenpreis, Bauland, Bodenrichtwerte, Bauflächen, Bodenrichtwertinformationssystem, Grundstück, Immobilienbewertung, Immobilienmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)