Bodenrichtwertauskunft erstellen
Wenn Sie Informationen über den Bodenrichtwert, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstücksverkaufs bzw. eines Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft erhalten.
Beschreibung
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre von den hessischen Gutachterausschüssen für Immobilienwerte ermittelt.
Über den Geodatenshop „Geodaten online“ der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation können Sie ab dem Stichtag 01.01.2020 kostenfrei Bodenrichtwertauskünfte für Grundstücke im pdf-Format erstellen.
Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte bieten Ihnen auch andere Wege, die gewünschten Informationen zu erhalten:
- Sie können das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nutzen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
- Für die Stichtage 01.01.2018 und früher wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss.
Online-Dienst
Geodaten online
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Sie können Sich an die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) wenden.
Ansprechpartner
Bau- und Umweltamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Hinter dem Stadthaus
Anzahl der Stellplätze: 23
Gebührenpflichtig
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Di. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mi. für den Publikumsverkehr geschlossen
Do. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Fr. 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Lorsch
Empfänger: Magistrat der Stadt Lorsch
IBAN: DE42 5095 0068 0002 0036 97
BIC: HELADEF1BEN
Bankinstitut: Sparkasse Bensheim
Magistrat der Stadt Lorsch
Empfänger: Magistrat der Stadt Lorsch
IBAN: DE58 5089 0000 0015 8831 03
BIC: GENODEF1VBD
Bankinstitut: Volksbank Darmstadt - Südhessen eG
Weitere Informationen
Gilt nur für das Erdgeschoss.
Kreisverwaltung Bergstraße - Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
+++ Wir freuen uns sehr Sie wieder persönlich in Heppenheim beraten zu dürfen. Bitte beachten Sie die eingeschränkten Öffnungszeiten. Oder nutzen Sie weiterhin unser Online- Angebot oder senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail. Der Schutz von Ihnen und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist uns sehr wichtig. Bitte unterstützen Sie uns dabei und halten Sie die Verhaltensregeln konsequent ein. +++
Eingeschränkte Öffnungszeit des Kundenservice für persönlichen Kontakt:
Montag bis Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Ansonsten:
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 6252 127-0
Internet
Formulare
Geodaten Online Hessen
Amt für Bodenmanagement Heppenheim -Anlaufstelle Offenbach-
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
+++ Nutzen Sie unser Online-Angebot unter: https://www.gds.hessen.de. Dort können Sie als Privatperson ohne Registrierung Ihr gewünschtes Produkt auswählen. Oder Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail oder per Post. +++
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Eine persönliche Beratung ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Internet
Amt für Bodenmanagement Heppenheim -Außenstelle Michelstadt-
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
+++ Nutzen Sie unser Online-Angebot unter: https://www.gds.hessen.de. Dort können Sie als Privatperson ohne Registrierung Ihr gewünschtes Produkt auswählen. Oder Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail oder per Post. +++
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Eine persönliche Beratung ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja, bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Die Erstellung einer Bodenrichtwertauskunft ist kein Verwaltungsakt und hat keine rechtliche Bindung. Daher sind keine Rechtsmittel vorgesehen.
Verfahrensablauf
Es gibt keinen formellen Verfahrensablauf.
Sie können in gds.hessen.de über die Adress- oder Flurstücks-Suchfunktion das Grundstück auswählen, für das Sie die Bodenrichtwertinformationen benötigen. Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie die Bodenrichtwertauskunft per E-Mail oder per Download-Link. Die Bodenrichtwertauskunft besteht aus einer zip-Datei mit zwei pdf- Dokumenten: der Bodenrichtwertauskunft für das gewünschte Grundstück sowie vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Die Bodenrichtwertauskunft wird nach Eingabe der Daten und Absendung der Bestellung innerhalb weniger Minuten digital bereitgestellt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bodenrichtwerte können kostenfrei online über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen eingesehen werden.
Online sind Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 verfügbar. Für ältere Stichtage wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Für schriftliche Auskünfte wird eine Bearbeitungsgebühr je nach zeitlichem Aufwand von mind. 28 EUR (zuzügl. MwSt.) erhoben.
Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 werden außerdem wie folgt über das Download-Center von Geodaten online angeboten:
- VBORIS-Format (XML-Format)
- WFS- Bestandsdatenausgabe Bodenrichtwerte
- wms-Karten (inkl. Bodenrichtwertkarte)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation am 30.05.2023
Stichwörter
Gutachterausschüsse, Gutachterausschuss, Ackerland, Grundsteuer, BORIS, Bodenrichtwertzone, Grundstücksmarkt, Bodenrichtwertkarte, Bodenpreis, Bauland, Bodenrichtwerte, Bauflächen, Bodenrichtwertinformationssystem, Grundstück, Immobilienbewertung, Immobilienmarkt