Liegenschaftsbeschreibung - Auszug/Auskunft erhalten
Hier können Sie Ausgaben (Liegenschaftsbeschreibungen) aus dem Liegenschaftskataster erhalten.
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster enthält beschreibende Angaben über alle Flurstücke in Hessen, zu denen z. B. die Flur- und Flurstücksnummer, die Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzung gehören. Daneben werden im Liegenschaftskataster auch die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt.
Wenn Sie z. B. für ein Bauvorhaben entsprechende Angaben über Ihr Grundstück benötigen, können Sie Ausgaben (Liegenschaftsbeschreibung) aus dem Liegenschaftskataster erhalten.
Online-Dienst
Geodaten online
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig ist das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG).
Zuständigkeit
Auskünfte sowie Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie bei den Ämtern für Bodenmanagement sowie über das Online-Portal „Geodaten online“.
Ansprechpartner
Stadt Langenselbold - Bauen, Liegenschaft, Controlling
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 15
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 59
63501 Langenselbold
Öffnungszeiten
- Verwaltung
- Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
- Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
- Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
- Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr
- Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
- Bürgerbüro
- Montag 8.00 Uhr - 17.00 Uhr
- Dienstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Mittwoch 7.30 Uhr - 18.30 Uhr
- Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Freitag 8.00 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Amt für Bodenmanagement Büdingen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
Grundsätzlich kann jede Person oder Stelle das Liegenschaftskataster als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Ausgaben daraus erhalten. Davon abweichend werden Angaben über die Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Eigentümerinnen und Eigentümer nur den Personen oder Stellen zugänglich gemacht, die ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Daten haben.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Bereitstellung von Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster ohne Eigentumsangaben werden grundsätzlich keine Gebühren erhoben. Für die Prüfung des berechtigten Interesses für den Bezug von personenbezogenen Daten werden Gebühren nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW) erhoben. In welcher genauen Höhe die Gebühren erhoben werden, hängt vom Einzelfall ab.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 11.10.2016
Stichwörter
Flurstücksgrenze, Liegenschaftskataster, Grundstück, Katasterbuch, Gemarkung, Kataster, Vermessung, Liegenschaftsbuch, Grundbuchordnung, Geoinformationen, Geobasisdaten, Geodaten, Grundstücksgrenze, Grundbuch, ALKIS, Flurstück