• Seligenstadt (Landkreis Offenbach, Hessen)
Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn ein Sondereigentum begründet beziehungsweise ein Dauerwohnrecht geltend gemacht werden soll.

Beschreibung

Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht).

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass

  • eine Wohnung baulich hinreichend von anderen Wohnungen beziehungsweise Räumen abgeschlossen ist oder
  • nicht zu Wohnzwecken dienende Räume (Teileigentum) von anderen Räumen abgeschlossen sind.

An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.

Online-Dienst

Abgeschlossenheitsbescheinigung (gemäß Wohnungseigentumsgesetz)

ID: L100001_387297855

Beschreibung

Im Rahmen des digitalen Bauantragsverfahrens kann eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt werden.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 22.03.2023

Technisch geändert am 07.01.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019

zuständige Stelle

  • zuständige Baubehörde des Landes

Ansprechpartner

Stadt Seligenstadt

Adresse

Besucheranschrift

Marktplatz 1

63500 Seligenstadt

Öffnungszeiten

Termine im Rathaus sind unter vorheriger Anmeldung im Fachamt möglich. 

Montag 08:30-12:00UhrVon 08:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag 08:30-12:00UhrVon 08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch 08:30-12:00UhrVon 08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30-12:00UhrVon 08:30 bis 12:00 Uhr

Freitag 08:30-12:00UhrVon 08:30 bis 12:00 Uhr

sowie nachmittags nach individueller Vereinbarung.

Kontakt

Telefon: 06182 870

Telefax: 06182 29477

E-Mail: stadt@seligenstadt.de

Internet

Version

Technisch geändert am 06.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben

Adresse

Hausanschrift

Werner-Hilpert-Straße 1

63128 Dietzenbach

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon: 06074 8180-4344

Telefax: 06074 8180-4930

E-Mail: bauaufsicht@kreis-offenbach.de

Kontaktperson

Version

Technisch geändert am 06.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben

Adresse

Hausanschrift

Werner-Hilpert-Straße 1

63128 Dietzenbach

Kontakt

Telefon: 06074 8180-4344

Telefax: 06074 8180-4932

E-Mail: Besondere_Bauvorhaben@kreis-offenbach.de

Kontaktperson

Internet

Version

Technisch geändert am 08.01.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung,
  • Bauzeichnung / Aufteilungsplan (Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten),
    • Im Falle der schriftlichen Antragstellung ist die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung, lesbar und maßstäblich beizufügen und darf das Format DIN A3 nicht übersteigen.
    • Im Falle der elektronischen Antragstellung muss die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan als elektronisches Dokument übermittelt werden, das im Format DIN A3 druckbar ist.
    • Die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.
  • Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug, gegebenenfalls Kaufvertrag, gegebenenfalls aktueller Handelsregisterauszug),
  • aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigter der Wohnungen sind, für die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt wird. Alternativ müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel Erwerber).
    • Abgeschlossen ist Sondereigentum, wenn
      • es baulich von fremden Wohnungen beziehungsweise Räumen abgetrennt ist, zum Beispiel durch Wände und Decken, und
      • einen eigenen abschließbaren Zugang direkt vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum hat; der Zugang darf nicht über ein anderes Sondereigentum oder ohne dingliche Absicherung über ein Nachbargrundstück führen.
    • Zu einer abgeschlossenen Wohnung oder zu in sich abgeschlossenen, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen können zusätzliche abschließbare Räume außerhalb des jeweiligen Abschlusses (zum Beispiel Abstellräume im Keller) gehören.
    • Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks (wie Terrassen und Gartenflächen), an denen ebenfalls Sondereigentum begründet werden soll, müssen durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • verwaltungsgerichtliche Klage (bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt)

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
    • Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
    • Wenn alle Voraussetzung vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zusammen mit einer Ausfertigung der Bauzeichnung / des Aufteilungsplans.

    Fristen

    • keine

    Bearbeitungsdauer

    • keine Angabe

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008

    Technisch geändert am 19.03.2025

    Stichwörter

    Wohnungseigentum, Teileigentum, Eigentumswohnung, Dauerwohnrecht, Aufteilung eines Wohnhauses in Wohnungseigentum, Sondereigentum, Aufteilung Wohnhaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019