Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung

    Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
    Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:

    Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.

    Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

    Hinweise für Kassel: Meldebescheinigung beantragen

    Online-Dienste

    gebührenfreie Meldebescheinigung online beantragen

    ID: L100001_379548105

    Beschreibung

    • vervollständigen Sie manuell Ihre persönlichen Daten
    • entsprechende Nachweise oder Ihren aktuell gültigen Bescheid hochladen.


    Mögliche gebührenfreie Bescheinigungen können für

    • Rentenzwecke (für EU-Staaten und der Schweiz, nicht bei privaten Renten),
    • Lebensbescheinigungen (für EU-Staaten und der Schweiz),
    • Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und Hilfe zum Lebensunterhalt

    ausgestellt werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    gebührenpflichtige Meldebescheinigung online beantragen

    ID: L100001_379548110

    Beschreibung

    Sie sind aktuell mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Kassel gemeldet.

    • vervollständigen Sie manuell Ihre persönlichen Daten
    • direkt mit paypal, Mastercard, Visacard oder giropay/paydirekt bezahlen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Kassel - Informationsschalter im Bürgerbüro

    Aktuelles

    An unserem Informationsschalter im Bürgerbüro können ausgewählte Dienstleistungen, u.a. Führungszeugnisse oder Meldebescheinigungen ohne Termin beantragt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Königsstraße 8

    34117 Kassel

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht

    Formulare

    keine Formvorgaben

    Voraussetzungen

    Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport

    Kosten

    Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

    Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kassel: Meldebescheinigung beantragen

    Insbesondere Bezieher/innen ausländischer Renten werden jährlich aufgefordert, bei der ausländischen Rentenbehörde eine Lebensbescheinigung einzureichen. Sie belegt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung gelebt hat. Zur Beantragung ist die persönliche Vorsprache daher zwingend erforderlich. Sofern keine persönliche Vorsprache möglich ist, kann die Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Allerdings enthält die Bescheinigung dann den Zusatz, dass die Person laut Melderegister als lebend registriert ist.

    Eine Haushaltsbescheinigung bestätigt, welche Personen außer Ihnen noch in Ihrem Haushalt gemeldet sind und kann z. B. von der Familienkasse im Rahmen der Kindergeldbeantragung verlangt werden.

    Ob eine Meldebescheinigung noch gültig ist, entscheidet die Stelle, bei der Sie vorgelegt werden muss.
    Wenn Sie die Meldebescheinigung zur Vorlage bei einer Behörde im Ausland benötigen, bedarf diese in der Regel der Überbeglaubigung. Voraussetzung für die Überbeglaubigung beim Regierungspräsidium in Kassel ist eine Vorbeglaubigung. Diese erhalten Sie bei uns im Bürgerbüro.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wohnung, Aufenthaltsbescheinigung, Niederlassungsbescheinigung, Aufenthaltserlaubnis, Wohnsitzbestätigung, Wohnsitzbescheinigung, beantragen, Wohnen, Wohnsitz bescheinigen, Meldebescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English