Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung

    Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
    Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:

    Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.

    Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

    Hinweise für Marburg: Meldebescheinigung

    Allgemeine Informationen

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, d.h., sie beinhaltet lediglich, wer, wo gemeldet ist. Einzelheiten wie zum Beispiel Konfession oder Familienstand werden nicht aufgeführt. Bescheinigungen für andere Personen können nur der betreffenden Person selbst schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.

    Eine erweiterte Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen. Sie enthält im Gegensatz zur einfachen Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit



    Allgemeine Informationen

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, d.h., sie beinhaltet lediglich, wer, wo gemeldet ist. Einzelheiten wie zum Beispiel Konfession oder Familienstand werden nicht aufgeführt. Bescheinigungen für andere Personen können nur der betreffenden Person selbst schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.

    Eine erweiterte Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen. Sie enthält im Gegensatz zur einfachen Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit



    Online-Dienste

    Meldebescheinigung (einfach) beantragen

    ID: L100001_360247033

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 26.03.2020 (von: Webservice, Stadt Marburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Marburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Meldebescheinigung (erweitert) beantragen

    ID: L100001_370998314

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2021 (von: Webservice, Stadt Marburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Marburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Online-Terminvergabe für das Stadtbüro

    ID: L100001_387628106

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2023 (von: Webservice, Stadt Marburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Marburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 34/36 - Stadtbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Frauenbergstraße 35

    35039 Marburg

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Terminsprechzeiten: Montag 8-17 Uhr Dienstag 8-13 Uhr Donnerstag 13-18 Uhr Offene Sprechzeiten: Mittwoch 8-13 Uhr Freitag 7:30-12 Uhr Telefonzeiten: Montag bis Freitag 8-12 Uhr Mittwoch 14-16 Uhr Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht

    Formulare

    keine Formvorgaben

    Voraussetzungen

    Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Hinweise für Marburg: Meldebescheinigung

    Einfache und erweiterte Meldebescheinigungen für aktuell in Marburg gemeldete Personen bestellen Sie am einfachsten online. Die entsprechenden Links finden Sie oben.

    Andere (erweiterte) Meldebescheinigungen können im Stadtbüro persönlich oder schriftlich beantragt werden. Bei Vorsprache müssen Sie Ihren Personalausweis oder Pass und ggf. eine Vollmacht mitbringen. Bei schriftlichem Antrag muss die Gebühr vorab überwiesen werden. Fügen Sie der Anfrage bitte einen Nachweis über die Zahlung und eine Kopie des Personalausweises/Passes bei.

    Einfache und erweiterte Meldebescheinigungen für aktuell in Marburg gemeldete Personen bestellen Sie am einfachsten online. Die entsprechenden Links finden Sie oben.

    Andere (erweiterte) Meldebescheinigungen können im Stadtbüro persönlich oder schriftlich beantragt werden. Bei Vorsprache müssen Sie Ihren Personalausweis oder Pass und ggf. eine Vollmacht mitbringen. Bei schriftlichem Antrag muss die Gebühr vorab überwiesen werden. Fügen Sie der Anfrage bitte einen Nachweis über die Zahlung und eine Kopie des Personalausweises/Passes bei.

    Rechtsgrundlage(n)

    Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport

    Kosten

    Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

    Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.

    Hinweise für Marburg: Meldebescheinigung

    Die Gebühr für eine (erweiterte) Meldebescheinigung beträgt 10,00 Euro. Bei Versand wird zusätzlich 1,00 Euro für Sachkosten berechnet. Bei schriftlichem Antrag überweisen Sie den Betrag bitte vorab auf das Konto der Universitätsstadt Marburg, IBAN DE52 5335 0000 0010 0104 03 bei der Sparkasse Marburg-Biedenkopf.

    Als Verwendungszweck benutzen Sie bitte:

    Az: 903600/Meldebescheinigung/Name/Vorname

    Haushaltsbescheinigungen für die Kindergeldkasse sind gebührenfrei.

    Die Gebühr für eine (erweiterte) Meldebescheinigung beträgt 10,00 Euro. Bei Versand wird zusätzlich 1,00 Euro für Sachkosten berechnet. Bei schriftlichem Antrag überweisen Sie den Betrag bitte vorab auf das Konto der Universitätsstadt Marburg, IBAN DE52 5335 0000 0010 0104 03 bei der Sparkasse Marburg-Biedenkopf.

    Als Verwendungszweck benutzen Sie bitte:

    Az: 903600/Meldebescheinigung/Name/Vorname

    Haushaltsbescheinigungen für die Kindergeldkasse sind gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Marburg: Meldebescheinigung

    Informationen zu Lebensbescheinigungen finden Sie hier!

    Informationen zu Lebensbescheinigungen finden Sie hier!

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches  Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Aufenthaltsbescheinigung, Niederlassungsbescheinigung, Wohnsitzbestätigung, Wohnsitzbescheinigung, Wohnen, Wohnung, beantragen, Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltserlaubnis, Meldebescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)