Meldebescheinigung Erteilung
    99115009001000

    Meldebescheinigung

    Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
    Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:

    Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.

    Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

    Online-Dienste

    Beantragung einer einfachen Meldebescheinigung

    ID: L100001_391148325

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Mastercard
    • paydirekt
    • Sonstiges (3050203)
    • SEPA-Lastschrift
    • giropay
    • Visa Karte
    • Paypal

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2023

    Technisch geändert am 20.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung

    ID: L100001_391148327

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • paydirekt
    • SEPA-Lastschrift
    • giropay
    • Visa Karte
    • Sonstiges (3050203)
    • Paypal
    • Mastercard

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2023

    Technisch geändert am 20.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Pohlheim - Einwohnermeldewesen (Stadtbüro und Soziales)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 31

    35415 Pohlheim

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    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: 21
    Gebührenfrei

    Frauenparkplatz: 3
    Gebührenfrei

    Parkplatz: 2 (E-Ladesäule)

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Stadtbüro kann zu den folgenden Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung aufgesucht werden:

    Montag:       07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Dienstag:     07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Mittwoch:     geschlossen
    Donnerstag: 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag:        07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Zur Terminvergabe außerhalb der Öffnungszeiten, setzen sich Berufstätige bitte telefonisch mit uns in Verbindung. Wir finden eine Lösung!  

    Kontakt:
    Tel.:     +49 6403 606-470
    E-Mail: stadtbuero@pohlheim.de

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06403 606-470

    Fax: 06403 606-666

    E-Mail: stadtbuero@pohlheim.de

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • paydirekt
    • SEPA-Überweisung
    • Überweisung
    • Sonstiges (3050203)
    • giropay
    • Paypal
    • SEPA-Lastschrift
    • Bargeldzahlung
    • Mastercard
    • Visa Karte

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: paydirekt (Paydirekt ist das Online-Bezahlverfahren, das die deutschen Banken und Sparkassen gemeinsam entwickelt haben.), SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..), SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.), Mastercard (Kreditkarten vom Typ Mastercard), Barzahlung, giropay (Giropay ist ein Online-Bezahlverfahren, dass auf der Überweisung mittels Online-Banking basiert.), Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.), Mastercard (Mastercard vergibt Lizenzen an Banken in aller Welt für die Ausgabe ihrer Karten.), Visa Karte (Kreditkarten vom Typ Visa), Überweisung

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht

    Formulare

    keine Formvorgaben

    Voraussetzungen

    Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport

    Kosten

    Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

    Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wohnung, Wohnsitzbescheinigung, Aufenthaltserlaubnis, beantragen, Wohnsitzbestätigung, Wohnen, Meldebescheinigung, Niederlassungsbescheinigung, Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019