Meldebescheinigung
Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:
Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.
Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.
Online-Dienste
Einfache Meldebescheinigung beantragen
Online erledigen
Zahlungsweise
- Paypal
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
Online erledigen
Zahlungsweise
- Paypal
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.
Hinweise für Florstadt: Spezielle Hinweise für Stadt Florstadt
Sie können die Meldebescheinigung auch online über unsere Homepage unter folgendem Link beantragen:
https://www.florstadt.de/rathaus-politik/buergerservice/online-service/haupt-ordnungsamt/
Sie können die Meldebescheinigung auch online über unsere Homepage unter folgendem Link beantragen:
https://www.florstadt.de/rathaus-politik/buergerservice/online-service/haupt-ordnungsamt/
Ansprechpartner
Stadt Florstadt - Einwohnermelde- & Passamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnungsbehoerde@florstadt.de
Kontaktperson
Frau Silke Meisinger
Frau Ina Schäfer
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht
Formulare
keine Formvorgaben
Voraussetzungen
Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
Kosten
Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.
Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.
Hinweise für Florstadt: Spezielle Hinweise für Stadt Florstadt
Die Gebühr für die Meldebescheinigung beträgt 10,00€.
Sollten Sie die Meldebescheinigung online beantragen, werden zusätzlich 0,85€ Versandkosten berechnet.
Sollten Sie eine Meldebescheinigung zur Vorlage beim Sozialamt, der Unterhaltsvorschuss-/Kindergeldstelle, etc. benötigen, fallen hierfür keine Gebühren an. Melden Sie sich bitte direkt bei unserem Einwohnermeldeamt.
Die Gebühr für die Meldebescheinigung beträgt 10,00€.
Sollten Sie die Meldebescheinigung online beantragen, werden zusätzlich 0,85€ Versandkosten berechnet.
Sollten Sie eine Meldebescheinigung zur Vorlage beim Sozialamt, der Unterhaltsvorschuss-/Kindergeldstelle, etc. benötigen, fallen hierfür keine Gebühren an. Melden Sie sich bitte direkt bei unserem Einwohnermeldeamt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches  Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Aufenthaltsbescheinigung, Niederlassungsbescheinigung, Wohnsitzbestätigung, Wohnsitzbescheinigung, Wohnen, Wohnung, beantragen, Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltserlaubnis, Meldebescheinigung