Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung

    Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
    Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:

    Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.

    Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

    Hinweise für Taunusstein: Meldebescheinigung

    Allgemeine Informationen

    Das Bürgerbüro stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie in Taunusstein mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Achtung: Eine Meldebestätigung erhalten Sie immer kostenfrei beim Umzug bzw. am Tag der Wohnungsan- bzw. -abmeldung.

    Es gibt verschiedene Arten von Meldebescheinigungen:

    Einfache Meldebescheinigung
    - angemeldeter Hauptwohnsitz mit Angabe von Name, Geburtsdatum, Geburtsort

    Meldebescheinigung zur Vorlage bei Standesämtern
    - mit Angabe von Familienstand, Staatsangehörigkeit und Religionszugehörigkeit

    Meldebescheinigung mit Familienangehörigen
    - mit Angabe von eventuell im Haushalt gemeldetem Ehegatten/Ehegattin
    und Kindern unter 18 Jahren



    Online-Dienste

    Meldebescheinigung: Beantragung

    ID: L100001_388033713

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    Meldebescheinigung: Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung

    ID: L100001_388033712

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    Zuständigkeit

    An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Aarstraße 150

    65232 Taunusstein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht

    Formulare

    keine Formvorgaben

    Voraussetzungen

    Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Taunusstein: Meldebescheinigung

    Bei der Beantragung ist ein Ausweisdokument (Personalausweis, Pass) vorzulegen. Die Meldebescheinigung wird direkt ausgestellt.

    Eine Meldebescheinigung für eine andere Person kann dem Antragsteller nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können.

    Bei schriftlicher Beantragung der Meldebescheinigung können Sie:

    • einen Verrechnungsscheck beifügen
    • die Ermächtigung erteilen, den Betrag von Ihrem Konto einzuziehen
    • den Betrag vorab auf das Konto der Stadt Taunusstein

    Bank:

    Nassauische Sparkasse

    IBAN:

    DE 56 510 500 15 03 76 75 82 22

    BIC-/SWIFT-Code:

    NASSDE55

    mit dem Verwendungszweck "Meldebescheinigung `Name der betreffenden Person`" überweisen und den Überweisungsbeleg der Anfrage beifügen.

    Bitte beachten Sie hierbei, dass der Postweg die Bearbeitungszeit verlängert.

    Kosten

    Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

    Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.

    Hinweise für Taunusstein: Meldebescheinigung

    Jeweils 10,00 € (bei Antragstellung zu entrichten)

    Meldebescheinigungen für Minderjährige sind kostenfrei, ebenso für Meldebescheinigungen für Rentenzwecke.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Taunusstein: Meldebescheinigung

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Meldebescheinigung, Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung, Wohnung, Aufenthaltserlaubnis, Wohnsitzbestätigung, beantragen, Niederlassungsbescheinigung, Wohnen, Wohnsitzbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de