Meldebescheinigung
Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:
Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.
Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.
Hinweise für Taunusstein: Meldebescheinigung
Das Bürgerbüro stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie in Taunusstein mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Achtung: Eine Meldebestätigung erhalten Sie immer kostenfrei beim Umzug bzw. am Tag der Wohnungsan- bzw. -abmeldung.
Es gibt verschiedene Arten von Meldebescheinigungen:
Einfache Meldebescheinigung
- angemeldeter Hauptwohnsitz mit Angabe von Name, Geburtsdatum, Geburtsort
Meldebescheinigung zur Vorlage bei Standesämtern
- mit Angabe von Familienstand, Staatsangehörigkeit und Religionszugehörigkeit
Meldebescheinigung mit Familienangehörigen
- mit Angabe von eventuell im Haushalt gemeldetem Ehegatten/Ehegattin
und Kindern unter 18 Jahren
Das Bürgerbüro stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie in Taunusstein mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Achtung: Eine Meldebestätigung erhalten Sie immer kostenfrei beim Umzug bzw. am Tag der Wohnungsan- bzw. -abmeldung.
Es gibt verschiedene Arten von Meldebescheinigungen:
Einfache Meldebescheinigung
- angemeldeter Hauptwohnsitz mit Angabe von Name, Geburtsdatum, Geburtsort
Meldebescheinigung zur Vorlage bei Standesämtern
- mit Angabe von Familienstand, Staatsangehörigkeit und Religionszugehörigkeit
Meldebescheinigung mit Familienangehörigen
- mit Angabe von eventuell im Haushalt gemeldetem Ehegatten/Ehegattin
und Kindern unter 18 Jahren
Online-Dienste
Meldebescheinigung: Beantragung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Meldebescheinigung: Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06128 241-241
E-Mail: buergerbuero@taunusstein.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht
Formulare
keine Formvorgaben
Voraussetzungen
Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
Verfahrensablauf
Hinweise für Taunusstein: Meldebescheinigung
Bei der Beantragung ist ein Ausweisdokument (Personalausweis, Pass) vorzulegen. Die Meldebescheinigung wird direkt ausgestellt.
Eine Meldebescheinigung für eine andere Person kann dem Antragsteller nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können.
Bei schriftlicher Beantragung der Meldebescheinigung können Sie:
- einen Verrechnungsscheck beifügen
- die Ermächtigung erteilen, den Betrag von Ihrem Konto einzuziehen
- den Betrag vorab auf das Konto der Stadt Taunusstein
Bank:
Nassauische Sparkasse
IBAN:
DE 56 510 500 15 03 76 75 82 22
BIC-/SWIFT-Code:
NASSDE55
mit dem Verwendungszweck "Meldebescheinigung `Name der betreffenden Person`" überweisen und den Überweisungsbeleg der Anfrage beifügen.
Bitte beachten Sie hierbei, dass der Postweg die Bearbeitungszeit verlängert.
Bei der Beantragung ist ein Ausweisdokument (Personalausweis, Pass) vorzulegen. Die Meldebescheinigung wird direkt ausgestellt.
Eine Meldebescheinigung für eine andere Person kann dem Antragsteller nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können.
Bei schriftlicher Beantragung der Meldebescheinigung können Sie:
- einen Verrechnungsscheck beifügen
- die Ermächtigung erteilen, den Betrag von Ihrem Konto einzuziehen
- den Betrag vorab auf das Konto der Stadt Taunusstein
Bank:
Nassauische Sparkasse
IBAN:
DE 56 510 500 15 03 76 75 82 22
BIC-/SWIFT-Code:
NASSDE55
mit dem Verwendungszweck "Meldebescheinigung `Name der betreffenden Person`" überweisen und den Überweisungsbeleg der Anfrage beifügen.
Bitte beachten Sie hierbei, dass der Postweg die Bearbeitungszeit verlängert.
Kosten
Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.
Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.
Hinweise für Taunusstein: Meldebescheinigung
Jeweils 10,00 € (bei Antragstellung zu entrichten)
Meldebescheinigungen für Minderjährige sind kostenfrei, ebenso für Meldebescheinigungen für Rentenzwecke.
Jeweils 10,00 € (bei Antragstellung zu entrichten)
Meldebescheinigungen für Minderjährige sind kostenfrei, ebenso für Meldebescheinigungen für Rentenzwecke.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches  Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Aufenthaltsbescheinigung, Niederlassungsbescheinigung, Wohnsitzbestätigung, Wohnsitzbescheinigung, Wohnen, Wohnung, beantragen, Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltserlaubnis, Meldebescheinigung