Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung

    Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
    Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:

    Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.

    Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

    Online-Dienste

    Meldebescheiigung (einfache) - Beantragung

    ID: L100001_377708885

    Beschreibung

    Beantragung einer einfachen Meldebescheinigung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Version

    Technisch erstellt am 11.02.2022 (von: Scherer, Anja)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Webservice, Stadt Raunheim)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Meldebescheinigung (erweiterte) - Beantragung

    ID: L100001_377748717

    Beschreibung

    Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2022 (von: Scherer, Anja)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Webservice, Stadt Raunheim)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Raunheim - Fachdienst V.2 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadtzentrum 1

    65479 Raunheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Verwaltung:
    Montag: 08.00 - 11.30 Uhr
    Dienstag: 08.00 - 11.30 Uhr
    Mittwoch: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
    Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr
    Freitag: geschlossen

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag: 07.00 - 11.30 Uhr
    Dienstag: 08.00 - 11.30 Uhr
    Mittwoch: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
    Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr
    jeden 1. Samstag: 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht

    Formulare

    keine Formvorgaben

    Voraussetzungen

    Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport

    Kosten

    Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

    Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches  Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Aufenthaltsbescheinigung, Niederlassungsbescheinigung, Wohnsitzbestätigung, Wohnsitzbescheinigung, Wohnen, Wohnung, beantragen, Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltserlaubnis, Meldebescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)