Meldebescheinigung
Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:
Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.
Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.
Hinweise für Mörfelden-Walldorf: Spezielle Hinweise für Stadt Mörfelden-Walldorf
Sofern die Meldebescheinigung für die Erlangung einer Sozialleistung benötigt wird oder Mittellosigkeit besteht, ist eine persönliche Vorsprache in einem unserer Stadtbüros notwendig.
Die Entsprechenden Unterlagen sind mitzubringen.
Achtung: Eine nachträgliche Erstattung der Gebühr ist nicht möglich.
Sofern die Meldebescheinigung für die Erlangung einer Sozialleistung benötigt wird oder Mittellosigkeit besteht, ist eine persönliche Vorsprache in einem unserer Stadtbüros notwendig.
Die Entsprechenden Unterlagen sind mitzubringen.
Achtung: Eine nachträgliche Erstattung der Gebühr ist nicht möglich.
Online-Dienste
Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Walldorf
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
montags, dienstags 8:00 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 16:30 Uhr
mittwochs 8:00 bis 12:30 Uhr
nachmittags geschlossen
donnertags 13:00 bis 18:30 Uhr
freitags 8:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Melanie Kreiner
Hausanschrift
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
Fax: 06105 938-321
E-Mail: fundbuero@moerfelden-walldorf.de
Telefon Festnetz: 06105 938-309
André Campos Oliveira
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06105 938-250
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
Fax: 06105 938-325
Ines Becker
Hausanschrift
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
Telefon Festnetz: 06105 938-250
Fax: 06105 938-325
Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Mörfelden
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass derzeit das Stadtbüro Mörfelden geschlossen ist.
Alle Serviceleistungen erhalten Sie im Stadtbüro Walldorf
Kontakt
Kontaktperson
Nawal El Hammouti
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06105 938-770
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
Fax: 06105 938-970
Norman Lang
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06105 938-770
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
E-Mail: norman.lang@moerfelden-walldorf.de
Fax: 06105 938-970
Elisa Ampukaev
Hausanschrift
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
Telefon Festnetz: 06105 938-770
Fax: 06105 938-970
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht
Formulare
keine Formvorgaben
Voraussetzungen
Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
Kosten
Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.
Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.
Hinweise für Mörfelden-Walldorf: Spezielle Hinweise für Stadt Mörfelden-Walldorf
Sofern die Meldebescheinigung für die Erlangung einer Sozialleistung benötigt wird oder Mittellosigkeit besteht, ist eine persönliche Vorsprache in einem unserer Stadtbüros notwendig.
Die Entsprechenden Unterlagen sind mitzubringen.
Achtung: Eine nachträgliche Erstattung der Gebühr ist nicht möglich.
Sofern die Meldebescheinigung für die Erlangung einer Sozialleistung benötigt wird oder Mittellosigkeit besteht, ist eine persönliche Vorsprache in einem unserer Stadtbüros notwendig.
Die Entsprechenden Unterlagen sind mitzubringen.
Achtung: Eine nachträgliche Erstattung der Gebühr ist nicht möglich.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches  Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Aufenthaltsbescheinigung, Niederlassungsbescheinigung, Wohnsitzbestätigung, Wohnsitzbescheinigung, Wohnen, Wohnung, beantragen, Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltserlaubnis, Meldebescheinigung