Meldebescheinigung
Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:
Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.
Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.
Hinweise für Pfungstadt: Spezielle Hinweise für Stadt Pfungstadt
Online-Dienste
Einfache Meldebescheinigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Erweiterte Meldebescheinigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Pfungstadt - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Wir bitten Sie zu beachten, dass Kundenbesuche vor Ort nur nach vorheriger Terminabsprache stattfinden können.
Online-Terminvergabe Bürgerbüro (Meldeamt):
Für das Bürgerbüro (Meldeamt) bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, einen Termin für die Bearbeitung Ihrer Anliegen online zu buchen.
Termine sind mit einer Vorlaufzeit von drei Wochen buchbar:
Annahmeschluss mindestens 30 Min. vor Ende der Öffnungszeiten.
Bei hohem Kundenaufkommen muss gegebenenfalls ein flexibler Annahmeschluss festgelegt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bitte beachten Sie:
Gesetzesänderung ab dem 01.05.2025: Stärkung der Sicherheit durch Verfahren zur digitalen Übermittlung der Lichtbilder
Die gesetzlichen Maßnahmen sollen eine Übermittlung manipulierter Fotos (hoheitliche Dokumente) verhindern, indem das Lichtbild ab dem 01.05.2025 ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg an die jeweilige Behörde übermittelt wird. Somit dürfen ab diesem Zeitpunkt keine vorgelegten Lichtbilder mehr angenommen werden.
Stadthaus II:
Montag:
07.00 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag:
07.00 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch:
07.00 Uhr - 12.30 Uhr
Donnerstag:
07.00 Uhr - 12.30 Uhr
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Freitag:
07.00 Uhr - 12.30 Uhr
Hinweis:
z. Zt. nur nach Termin-Vereinbarung möglichKontakt
Telefon: 06157 988-1200
E-Mail: buergerbuero@pfungstadt.de
Kontaktperson
Frau Abt (Abteilungsleitung)
Frau Eifert
Hausanschrift
Fax: 06157 988-1300
E-Mail: jessica.eifert@pfungstadt.de
Telefon Festnetz: 06157 988-1205
Frau Jung
Frau Solmaz
Hausanschrift
Fax: 06157 988-1315
Telefon Festnetz: 06157 988-1203
E-Mail: guelcan.solmaz@pfungstadt.de
Frau Steiner
Hausanschrift
Fax: 06157 988-1315
Telefon Festnetz: 06157 988-1204
E-Mail: silvia.steiner@pfungstadt.de
Frau Link
Hausanschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06157 988-1201
E-Mail: selina.link@pfungstadt.de
Fax: 06157 988-1315
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht
Formulare
keine Formvorgaben
Voraussetzungen
Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
Kosten
Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.
Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches  Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Aufenthaltsbescheinigung, Niederlassungsbescheinigung, Wohnsitzbestätigung, Wohnsitzbescheinigung, Wohnen, Wohnung, beantragen, Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltserlaubnis, Meldebescheinigung