Meldebescheinigung Erteilung
    99115009001000

    Meldebescheinigung

    Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
    Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:

    Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.

    Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

    Online-Dienste

    Einfache Meldebescheinigung

    ID: L100001_381641582

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 28.09.2022

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Erweiterte Meldebescheinigung

    ID: L100001_381641581

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 28.09.2022

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Pfungstadt - Bürgerbüro

    Beschreibung

    Bürgerbüro Online

    Hinweis:

    Am 01.05.2025 treten Gesetzesänderungen in Kraft, die Maßnahmen festlegen, die eine sichere elektronische Übermittlung von Lichtbildern an Pass-, Personalausweis- und Ausländerbehörden gewährleisten sollen. 

    Das Lichtbild kann direkt vor Ort im Bürgerbüro erstellt werden. 

    Die Stadt Pfungstadt bietet diesen digitalen Foto-Service bereits seit dem 01.10.2024 an.

    Adresse

    Hausanschrift

    Borngasse 17

    64319 Pfungstadt

    Kontakt speichern

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro Online

    Online-Terminvergabe Bürgerbüro (Meldeamt):

    Für das Bürgerbüro (Meldeamt) bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Termin für die Bearbeitung Ihrer Anliegen online zu buchen.

    Termine sind mit einer Vorlaufzeit von drei Wochen buchbar: Zum Buchungsportal

    Annahmeschluss mindestens 30 Min. vor Ende der Öffnungszeiten. 
    Bei hohem Kundenaufkommen muss gegebenenfalls ein flexibler Annahmeschluss festgelegt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.


    Terminsprechstunde & Schnell- und Abholschalter

    Seit 1. März 2025 bietet das Bürgerbüro zur Klärung Ihrer Anliegen, zusätzlich zur bekannten Terminsprechstunde, für festgelegte Dienstleistungen einen Schnell- und Abholschalter an.

    Die Leistungen sind nun in „Terminsprechstunde“ und „Schnell- und Abholschalter“ eingeteilt.

    Die Leistungen der Terminsprechstunde werden weiterhin ausschließlich nach Terminvereinbarung bearbeitet. Hinsichtlich der Leistungen am Schnell- und Abholschalter können Sie entweder während der Sprechzeiten direkt zu uns kommen (ggf. mit Wartezeit) oder auch hierfür einen Termin buchen.

    Im Bereich der Schnell- und Abholschalter wird ein Nummerngeber aufgestellt, sodass Sie beim Betreten des Bürgerbüros eine „Wartenummer“ ziehen können, die in der Folge aufgerufen wird.

    In diesem Zuge wird der Haupteingang wieder geöffnet – sowohl für das Erdgeschoss als auch für die oberen Stockwerke.

    Annahmeschluss ist 15 Minuten vor Schließung (betrifft den Schnell- und Abholschalter)

    Hier finden Sie alle Informationen: 
    https://www.pfungstadt.de/buergerservice/neues-aus-dem-rathaus/news/2021/online-terminvergabe-buergerbuero-meldeamt/


    Bitte beachten Sie auch:

    Gesetzesänderung ab dem 01.05.2025: Stärkung der Sicherheit durch Verfahren zur digitalen Übermittlung der Lichtbilder

    Die gesetzlichen Maßnahmen sollen eine Übermittlung manipulierter Fotos (hoheitliche Dokumente) verhindern, indem das Lichtbild ab dem 01.05.2025 ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg an die jeweilige Behörde übermittelt wird. Somit dürfen ab diesem Zeitpunkt keine vorgelegten Lichtbilder mehr angenommen werden.


    Stadthaus II:

    Montag:

    07.00 Uhr - 12.30 Uhr


    Dienstag:

    07.00 Uhr - 12.30 Uhr


    Mittwoch:

    07.00 Uhr - 12.30 Uhr


    Donnerstag:

    07.00 Uhr - 12.30 Uhr

    14.00 Uhr - 18.00 Uhr


    Freitag:

    07.00 Uhr - 12.30 Uhr





    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht

    Formulare

    keine Formvorgaben

    Voraussetzungen

    Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport

    Kosten

    Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

    Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wohnung, Wohnsitz bescheinigen, beantragen, Meldebescheinigung, Niederlassungsbescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung, Wohnsitzbestätigung, Aufenthaltserlaubnis, Wohnsitzbescheinigung, Wohnen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019