Melderegisterauskunft Erteilung
Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventuell finden.
Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Online-Dienste
Melderegisterauskunft für Privatpersonen (ext. Anbieter)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Melderegisterauskunft für Unternehmen (ext. Anbieter)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Kriftel - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag nur nach Terminvereinbarung (https://kriftel.buergerdienste.online/)
Freitag 8:00 Uhr bis 12.00 Uhr (ohne Termin)
Der Bürgerservice ist telefonisch erreichbar unter der Rufnummer 06192 4004-40, -41, -42 und zwar Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Montag, Dienstag und Mittwoch von 14.00 bis 15.30 Uhr und Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr.
Kontakt
Kontaktperson
Julia Noß
Christiane Franz
Hildegard Steinfurth
erforderliche Unterlagen
- ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses
Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Kosten
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020
Stichwörter
Meldepflicht, Meldeauskunft