Melderegisterauskunft Erteilung
Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventuell finden.
Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Online-Dienst
Terminvergabe Bürgerbüro Viernheim
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
Stadt Viernheim - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Kundenparkplätze am Gebäude
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Walter-Gropius Allee (Linie 5)
Linien:- Regionalbahn: Linie VRN
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Kettelerstraße 3
Postfach
68519 Viernheim
Öffnungszeiten
NUR MIT TERMIN
Montag – Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag + Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 19:00 Uhr
Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
(24.12. + 31.12. geschlossen)
Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: 115(Bitte nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung Service Hotline 115 (ohne Vorwahl))
Telefax: 06204 988-387
E-Mail: buergerbuero@viernheim.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Apple Pay, Kreditkarten, Kontaktlos bezahlen, Visa Karte, Bargeldzahlung, Maestro-Card, Bezahlsysteme
Weitere Informationen
Im Bürgerbüro Viernheim ist eine Zahlung mit EC-Karte möglich.
Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung für Termine mit dem Bürgerbüro!
Bezahlmöglichkeiten: Some(Maestro-Card (Maestro ist ein internationaler (Keine Vorschläge) von Mastercard)), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Visa Karte (Kreditkarten vom Typ Visa)), Some(Barzahlung), Some(ePayment), Some(Kreditkarten (Eine der Scheckkart, mit der bargeldlos bezahlt werden kann.)), Some(Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC)), Some(Apple Pay (NFC Bezahldienst von Apple))
erforderliche Unterlagen
- ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses
Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Kosten
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020
Stichwörter
Meldepflicht, Meldeauskunft