Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass, vorläufiger

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

    Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Online-Dienst

    Reisedokumente für Kinder

    ID: L100001_383505892

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Service können Sie Daten zur Antragsvorbereitung an das zuständige Bürgerbüro elektronisch übermitteln. Mögliche Dokumentenarten sind: - Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr (1 Jahr gültig und bis zum 12. Lebensjahr verlängerbar), Kosten: 13,00 Euro (Erstausstellung) / 6,00 Euro (Verlängerung) - Deutscher Reisepass bis zum 24. Lebensjahr- ePass (6 Jahre gültig), Kosten: 37,50 Euro - Vorläufiger Reisepass (max. 1 Jahr gültig) - Nur in begründeten Ausnahmefällen und wenn kein Expresspass möglich ist. Kosten: 26,00 Euro - Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig), Kosten: 22,80 Euro - Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig), Kosten: 10,00 Euro

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Fuldatal - Bürgerservice (Fachgebiet 3.3)

    Adresse

    Postanschrift

    Am Rathaus 9

    34233 Fuldatal

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag 13:30 - 15:00 Uhr
    Dienstag 15:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag 13:30 - 15:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
      und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
      zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
       
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    26,00€

    Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Reisepass, Pass, Reiseausweis, Vorläufiger Reisepass, Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English