Reisepass Ausstellung vorläufig
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    Reisepass, vorläufiger

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

    Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Hinweise für Grünberg: Spezielle Hinweise für Stadt Grünberg

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen, falls Sie für eine konkrete Reise einen vorläufigen Reisepass sofort benötigen und die Lieferzeit eines normalen Reisepasses oder Express- Reisepass nicht abgewartet werden kann.

    Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt ab Ausstellung 12 Monate.

    Ihr vorläufiger Reisepass verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen sind oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist (dies kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinkinder der Fall sein).

    Es gibt zwei Ausnahmen: Die Änderung des Wohnortes oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.

    Sie können den vorläufigen Reisepass bei Ihrer Ausweisbehörde am Hauptwohnsitz beantragen, dass ist in der Regel das Bürgerbüro.

    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den vorläufigen Reisepass auch bei einer anderen Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Hauptwohnsitzes beantragen (dadurch können Folgekosten entstehen).

    Bitte prüfen Sie unbedingt über die Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen ob Ihr Reisezielstaat die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass akzeptiert.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2023

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Grünberg - FD III.II Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 8

    35305 Grünberg

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06401 804-160

    Fax: 06401 804-103

    E-Mail: buergerservice@gruenberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
      und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
      zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
       
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
       

    Hinweise für Grünberg: Spezielle Hinweise für Stadt Grünberg

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • aktueller Personalausweis
      • alter Reisepass
    • Aktuelles digitales Lichtbild
    • dieses kann im Bürgerbüro vor Ort oder
    • von einem zertifizierten Fotografen erstellt werden
    • Sollte kein Identitätsnachweis vorliegen
      • Geburtsurkunde oder
      • Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
        • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
        • Familienbuch
        • Erklärung über die Namensführung
    • Bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Formulare

    Hinweise für Grünberg: Spezielle Hinweise für Stadt Grünberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Grünberg: Spezielle Hinweise für Stadt Grünberg

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
    • Der Antragsteller muss bei Beantragung persönlich vor Ort sein (sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein)

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grünberg: Spezielle Hinweise für Stadt Grünberg

    • Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin über die Möglichkeit „Online- Terminvereinbarung“ auf der Startseite der Homepage der Stadt Grünberg
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit
    • Der Antrag für Ihr Ausweisdokument wird vor Ort digital von den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros erstellt, sie müssen lediglich unterschreiben

    Fristen

    Hinweise für Grünberg: Spezielle Hinweise für Stadt Grünberg

    Der vorläufige Reisepass wird direkt beim Termin vor Ort im Bürgerbüro ausgestellt.

    Kosten

    26,00€

    Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Hinweise für Grünberg: Spezielle Hinweise für Stadt Grünberg

    Der vorläufige Reisepass kostet 26,00 Euro.

    Der Zuschlag für die Erstellung eines biometrischen Lichtbildes vor Ort beträgt 6,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Pass, Reiseausweis, Vorläufiger Reisepass, Ausweis, Reisepass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019