Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

    Online-Dienst

    Verlustmeldung Ausweisdokument

    ID: L100001_378340214

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Aarweg 10

    35104 Lichtenfels

    Öffnungszeiten

    • Montag - Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
    • Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
    • Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
    • Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05636 9797-0

    Telefax: 05636 9797-20

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Reisepass, Ausweis, Pass, Reisepass Verlust

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de