Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienst
Verlustmeldung Ausweisdokument
Online erledigen
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- Montag - Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
- Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
- Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05636 9797-0
Telefax: 05636 9797-20
Kontaktperson
Frau Anne Sophie Hegel
Frau Johanna Trachte
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass, Ausweis, Pass, Reisepass Verlust