Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienst
Verlusterklärung Pass/Personalausweis
Online erledigen
Zahlungsweise
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- Paypal
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Bürgerservice und Postagentur Niederkaufungen (Haferbachhalle)
Hausanschrift
Fax: 05605 928826
Telefon Festnetz: 05605 928825
Telefon Festnetz: 05605 802-1390
E-Mail: postnk@kaufungen.de
Hava Rohrberg
Tanja Schreiber
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass, Ausweis, Pass, Reisepass Verlust