Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienst
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises OLAV
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Niederaula - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Hinweis: Das Bürgerbüro ist Dienstag und Donnerstag durchgängig geöffnet
Kontakt
Telefon: +49 6625 9203-15
Telefon: +49 6625 9203-23
Telefax: 06625 9203-22
E-Mail: buergerbuero@niederaula.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust