Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienst
Verlusterklärung Ausweis
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und
14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Doris Schäfer
Frau Marie-Luise van Thiel
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass, Ausweis, Pass, Reisepass Verlust