Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienst
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweis
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Burghaun - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Schloßstraße 15
Postfach
36151 Burghaun
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch Behördentag (nach Terminvereinbarung)
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Patricia Doll
Postanschrift
Schlossstraße 15
36151 Burghaun
Fax: 06652 9601-26
Telefon Festnetz: 06652 9601-0
E-Mail: buergerbuero@burghaun.de
Theresa Schuster
Postanschrift
Schloßstraße 15
36151 Burghaun
Fax: 06652 9601-26
Telefon Festnetz: 06652 9601-0
E-Mail: standesamt@burghaun.de
E-Mail: buergerbuero@burghaun.de
Ebadullah Zafizada
Postanschrift
Schloßstraße 15
36151 Burghaun
Fax: 06652 9601-26
Telefon Festnetz: 06652 9601-0
E-Mail: standesamt@burghaun.de
E-Mail: buergerbuero@burghaun.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass, Ausweis, Pass, Reisepass Verlust