Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienst
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Selters (Taunus) - Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Brunnenstraße 46
65618 Selters (Taunus)
Postanschrift
Postfach 40
65618 Selters (Taunus)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch: 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dagmar Hofmann
Hausanschrift
Fax: 06483 9122-20
Telefon Festnetz: 06483 9122-32
E-Mail: einwohnermeldeamt@selters-taunus.de
E-Mail: standesamt@selters-taunus.de
Frau Vanessa Knödler
Hausanschrift
Fax: 06483 9122-20
E-Mail: einwohnermeldeamt@selters-taunus.de
Telefon Festnetz: 06483 9122-31
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust