Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienst
Verlusterklärung Pass oder Personalausweis
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Eschenburg - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Eibelshausen - Markt
Linien:- Bus: Linie 300
- Bus: Linie 302
- Bus: Linie X41
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:30 Uhr – 16:30 Uhr
- Dienstag: 07:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
- Mittwoch: 07:30 Uhr – 12:30 Uhr
- Donnerstag: 07:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
- Freitag: 07:30 Uhr – 12:30 Uhr
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Öffnungzeiten an Feiertagen sowie kurzfristige Änderungen können auf unserer Google-Präsenz eingesehen werden.
Kontakt
Telefon: 02774 915-0
E-Mail: info@eschenburg.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust