Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Grünberg - FD III.II Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Cigdem Akagündüz
Frau Vanessa Neyses
Frau Nadine Müller
Frau Veronika Krieger
Frau Christina Rühl
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Grünberg: Spezielle Hinweise für Stadt Grünberg
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter "Reisepässe/Kinderreisepässe" > "Beantragung Reisepass" über unsere Online-Terminbuchung.
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Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust