Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienst
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Rosbach v. d. Höhe - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Homburger Straße 64
Postfach
61191 Rosbach v. d. Höhe
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lorina Behringer
Postanschrift
Homburger Straße 64
61191 Rosbach v. d. Höhe
E-Mail: behringer@rosbach-hessen.de
Telefon Festnetz: 06003 822-121
Frau Asli Dagdelen-Ice
Postanschrift
Homburger Straße 64
61191 Rosbach v. d. Höhe
E-Mail: dagdelen-ice@rosbach-hessen.de
Telefon Festnetz: 06003 822-126
Frau Jana Klingelhöfer
Postanschrift
Postfach 1263
61186 Rosbach v. d. Höhe
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06003 822-123
Frau Susanne Schultheis
Postanschrift
Homburger Straße 64
61191 Rosbach v. d. Höhe
Telefon Festnetz: 06003 822-122
E-Mail: schultheis@rosbach-hessen.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust