Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienst
Verlustanzeige Reisepass oder Personalausweis
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Niedernhausen - Bürgerbüro (Fachdienst II/1)
Beschreibung
Adresse
Postanschrift
Wilrijkplatz
65527 Niedernhausen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch 07.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Freitag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06127 903-173
E-Mail: buergerbuero@niedernhausen.de
Kontaktperson
Frau Dilek Gündogdu
Frau Marion Schmitt
Frau Marion Schulze
Frau Tania Vaturro
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust