Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienst
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Bad König - Pass- und Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Schloßplatz 2
Postfach
64732 Bad König
Kontaktperson
Herr Gerrit Göckel
Postanschrift
Schloßplatz 2
64732 Bad König
Rentmeisterei
E-Mail: goeckel@stadt.badkoenig.de
Telefon Festnetz: 06063 5009-38
Herr Stephan Krug
Postanschrift
Schloßplatz 2
64732 Bad König
Rentmeisterei
E-Mail: krug@stadt.badkoenig.de
Telefon Festnetz: 06063 5009-21
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust