Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienst
Hanau: Verlusterklärung eines Reisepasses
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Hanau - Hanau Bürgerservice (und Zulassungsstelle für die Stadt Hanau)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten nach vorheriger Terminvereinbarung:
Montag 08:00-13:00 Uhr
Dienstag 09:30-18:00 Uhr
Mittwoch 08:00-13:00 Uhr
Donnerstag 08:00-13:00 Uhr
Freitag 08:00-13:00 Uhr
Kontakt
Stichwörter
Anmelden, Anmeldung, Auto abmelden, Auto anmelden, Einwohner, Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Kinderreisepass, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Pass, Passamt, Personalausweis, Reisepass, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust