Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienst
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweis
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Usingen - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Wilhelmjstr. 1
61250 Usingen
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 13:00 Uhr
Am Faschingsdienstag und Usinger Laurentius Markt-Montag nur bis 12:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Telefon: 06081 1024-0
E-Mail: buergerbuero@usingen.de
Kontaktperson
Frau Sylvia Kunz
Frau Silke Moses
Frau Andrea Sierra Eifert
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust